31.03.2004 17:59
Squeeze Out-Verfahren bei Microlog gescheitert
Wie die Microlog Logistics AG am Mittwoch mitteilte, hat das Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 31.03.2004 den Hauptversammlungsbeschluss der Microlog Logistics AG, mit dem die Minderheitsaktionäre nach dem sogenannten "Squeeze Out"-Verfahren ausgeschlossen werden sollten, für nichtig erklärt.
Microlog prüft jetzt die Einlegung von Rechtsmitteln gegen dieses Urteil.
Die Aktie notierte zuletzt bei 17,40 Euro mit einem Plus von 5,4 Prozent.
Quelle: FINANZEN.NET
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OMI
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