Re: So
So aber jetzt kommt der Hammer:
6) Die Ansprüche aus diesen Vorschriften verjähren in fünf Jahren.
Da die Ansprüche zivilrechtlicher Natur sind, muss sie die Gesellschaft anmelden.
Die gibts aber so nicht mehr.
Dann zahlt der Herr Esser halt ein paar Euro Strafe.
Ich seh jetzt schon wie die Volksseele überkocht.
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