deine haftpflicht für's haus muss dann zahlen, wenn du nachweisen kannst, dass du alles getan hast um den gehweg schnee u. eisfrei zu halten.
hast du ungenügend geräumt und eis o. reif nicht abgestumpft o. entfernt, obwohl z.B. deine nachbarn das gemacht haben, dann wird die versicherung nicht zahlen.
es ist ja nicht alleine der geschädigte, der schmerzensgeld usw. will, es ist die krankenkasse und auch der arbeitgeber der auf dich zukommt.
ich kann nur jedem raten, die sache mit dem winterdienst nicht auf die leichte schulter zu nehmen.
anders als beim autofahrer, wo man winterreifen verlangt und sogar strafe androht, ist es bei dem notwendigen schuhzeug von fussgänger nicht so einfach.
es drohen zumindest lange gerichtsverfahren, wo gegen man dann wieder eine spezielle rechtsschutz für's haus braucht.
wie auch immer, ich habe den gehweg und hauseingang schnee u. eisfrei