Unfallursache Sekundenschlaf:
Wann Ihre Versicherung dennoch zahlt
Ein Sekundenschlaf im Straßenverkehr kann teure Folgen haben. Auf dem
Weg von seiner Arbeitsstätte nach Hause verursachte ein Autofahrer einen
Zusammenstoß, dessen Ursache ein sog. Sekundenschlaf wegen Übermüdung
war. Das böse Erwachen kam spätestens, als seine Versicherung die
Übernahme des Schadens verweigerte. Die Assekuranz stellte sich auf den
Standpunkt: Wer wegen Übermüdung am Lenkrad einschläft, verliere
automatisch seinen Versicherungsschutz. Das sahen die Richter beim
Oberlandesgericht Celle jedoch anders. Begründung: Der Fahrer habe nicht
mit dem Sekundenschlaf rechnen müssen, da er sich weder müde fühlte,
noch ein anderer Grund für eine verminderte Fahrtüchtigkeit vorgelegen
habe. Die Versicherung musste zahlen.
Aktenzeichen 8 U 82/04
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Gruß Sofix
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