§ 4 Namensnennung/Bildberichterstattung
Der Teilnehmer stimmt mit seiner Registrierung für das Börsenspiel der Veröffentlichung seines Namens und eines Bildes als Teilnehmer, seiner im Börsenspiel erreichten Platzierungen, seiner Depotdaten, sowie der Zusendung von mit diesem Börsenspiel in Verbindung stehender elektronischer Kommunikation zu, insbesondere im Rahmen der Publikation „Handelsblatt“ und der Website „Handelsblatt.com“. Der Veranstalter sowie die mit der technischen Durchführung des Börsenspiels beauftragten Unternehmen sind berechtigt, die für die Durchführung des Börsenspiels erforderlichen Daten zum Zwecke der Durchführung des Börsenspiels und zu wissenschaftlichen Zwecken während dessen Dauer und darüber hinaus bis zu einem Jahr elektronisch zu speichern, zu verarbeiten und zu übertragen.
z.b. als deutschlands dümmster trader