Zitat:
Die Factoringgebühr wird auf den (Brutto-) Umsatz erhoben und bewegt sich in einer Größenordnung von ca. 0,25 bis 1,0%. Tendenziell gilt: Je größer der Jahresumsatz ist, desto niedriger ist die Gebühr. Bei Gesellschaften mit weniger als 2.500 Tsd. € Jahresumsatz kann die Factoringgebühr auch weit über 1,0% liegen.
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Quelle:
Wikipedia
PS: Dein Mann sollte nicht seine Frau in Internet-Foren rumschicken, sondern in der Buchhaltung jemanden einstellen, der sich mit Zahlungsausfallrisiken gut auskennt und diese professionell managt.