Sonntag, 19. Dezember 2004
Eichel sorgt sich ums Geld
Bevorteilt Hartz IV Schwule?
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Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II werden die Einkünfte und das Vermögen eines Partners mitberücksichtigt. Dies gilt auch für eheähnlichen Gemeinschaften. Nach den Richtlinien der BA wird aber nur eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau als eheähnliche Gemeinschaft angesehen.
Zitat:
Das sieht stark nach Gesetzeslücke aus
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http://www.n-tv.de/5464641.html