hatte mich mal mit der geschichte bei der gea abfindung beschaftigt. .
die Grundsatzurteile sind :
OLG DÜSSELDORF AG 1973;282;283
LG FRANKFURT WM 1987;559;562
OLG FRANKFURT AG 1989;442;444
anerkannt ist dass vorzugsaktien nicht unter berufung auf den allgemeinen grundsatz der gleichbehandlung einen über das mass der angemessenen abfindung hinausgehenden anspruch auf eine höhere den stammaktionären vorbehaltene abfindung geltend machen können.
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viele grüsse
cade
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