Hi Salemaleikum,
ich habe ja auch keine Erfahrungen mit Genussscheinen. Deshalb frage ich ja. Aber hier einen Ausschnitt aus dem Börsenlexikon.
Genußscheine
Ein Genußschein ist ein Wertpapier, bei dem der Käufer als Fremdkapitalgeber fungiert und berechtigt ist, am Gewinn zu partizipieren.
Im Gegensatz zu einer Anleihe ist bei einem Genußschein die Ausschüttung abhängig vom erwirtschafteten Gewinn der AG. Diese Ausschüttung ist in guten Zeiten meist höher als bei festverzinslichen Wertpapieren.
Im Gegensatz zu einer Aktie gehen mit dem Besitz eines Genußscheins keine Stimmrechte einher. Trotzdem besitzt er Eigenkapitalcharakter.
Es gibt folgende vier Genußscheintypen:
(1) Festverzinsliche Wertpapiere mit Beteiligung am Verlust
(2) Genußscheine mit Mindestausschüttung sowie dividendenabhängigem Bonus
(3) Genußscheine mit vollkommen dividendenabhängiger Ausschüttung
(4) Genußscheine mit renditeabhängiger Ausschüttung, wobei sich die Rendite aus dem Verhältnis von Bezugsergebnis zu Bezugskapital zusammensetzt.
Außerdem existieren Genußscheine mit Options- und Wandelrechten.
Gruß
621Paul
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Wenn viele Anleger dasselbe glauben, dann muss dies noch lange nicht bedeuten, dass es stimmt oder wahrscheinlich ist. Das Gegenteil ist oft der Fall.
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