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Alt 01-08-2002, 16:46   #7
Gast
 
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§6 TDG spezifiziert nähert die geforderten Maßnahmen....

Zitat:
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post ,3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
Also nichts mit Telefonnr. oder soetwas.
Insgesamt bleibt es also beim Alten für natürliche Personen (also Privat-Leute), nur das jetzt eine leichte Kontaktaufnahme zwingend erforderlich ist.
Das ist mE auch erforderlich, um Verantwortliche direkt zu erreichen.
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