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Alt 01-11-2005, 06:51   #4
Starlight
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Blodget hat immer noch Jünger, die von ihm eine Empfehlung erwarten. „Also, Henry, heißt das kaufen?” fragte ein anderer Nutzer, nachdem er die Stärke des Internetunternehmens Google gegenüber der Konkurrenz gewürdigt hatte. Blodget nimmt die Frage anläßlich seines Ausschlusses aus der Wertpapierbranche mit Humor. „Ich könnte Dir das sagen, aber dann müßten sie mich umbringen”, schreibt er.

Dann erläutert er aber, daß er als Blog-Herausgeber Meinungen zu Aktien abgeben könne, weil er kein bei der Börsenaufsicht registrierter Investmentberater sei. Zu Google hat Blodget schließlich aber doch keine klare Meinung. An anderer Stelle gibt er bekannt, daß er keine Google-Aktien hält, sondern sie nach dem Börsengang vor einem Jahr verkauft hat.

Er habe mit Aktien der Konkurrenten Yahoo und Amazon schon genug Internet-Titel besessen und wollte nicht spekulieren. „Seither habe ich mich gefühlt, als sollte ich mich erschießen”, fügte Blodget hinzu. Der Aktienkurs von Google hat sich nach dem Börsengang im August des vergangenen Jahres nahezu vervierfacht. Blodget besitzt nach eigenen Angaben eine „Schiffsladung” Yahoo-Aktien, die er noch mindestens zehn Jahre halten will.


Erfahrungen mit dem obersten Bundesgericht

Das Blog ist nicht das einzige Betätigungsfeld von Blodget, der wie schon vor seiner Wall Street-Zeit als Journalist arbeitet. So schreibt Blodget weiter für das Online-Magazin „Slate”. Auch das öffentliche Radio NPR gab Blodget eine zweite Chance. Blodget analysierte für NPR jüngst allerdings keine Internetaktien, sondern die privaten Vermögensverhältnisse der umstrittenen Supreme-Court-Kandidatin Harriet Miers.

Was Blodget zum Fachmann für das Vermögen von Miers macht, erschließt sich nicht unmittelbar. Internetaktien hat Miers nämlich nicht in ihrem Wertpapierdepot. Vielleicht durfte Blodget das aber kommentieren, weil er kürzlich selber Erfahrung mit dem obersten Bundesgericht gemacht hat. Blodget hatte dabei Glück. Der Supreme Court hat nämlich einen Versuch abgewiesen, gegen ihn und Merrill Lynch wegen der damaligen Aktienempfehlungen eine Sammelklage wiederaufzunehmen.

Quelle: BLoomberg
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