Kontoabfrage:
Welche Regeln für den Fiskus gelten
Seit rund einem Jahr dürfen die Finanzämter Kontoabfragen bei Banken und Sparkassen starten. Die Finanzbeamten interessieren sich dabei vor allem für versteckte Spekulations- und Zinsgewinne. Dem Treiben der Beamten sind allerdings Grenzen gesetzt, denn völlig gläsern sind Bankkunden noch nicht.
Über das Bundesamt für Finanzen haben die Finanzämter Zugriff auf die Nummern von Konten und Depots, auf Namen und Anschriften von Verfügungsberechtigten sowie auf den Tag der Einrichtung bzw. der Auflösung eines Kontos oder Depots. Die Abfrage von Konto- und Depotständen ist hingegen nur bei Verdacht auf eine Straftat erlaubt.
Grundsätzlich gilt die Regel: Kontoabfragen sollen der Erhebung oder Festsetzung von Steuern dienen, zum Beispiel wenn ein Auskunftsersuchen der Steuerbehörden beim Kontobesitzer bislang keinen Erfolg brachte. Positiv: Die Kontoabfrage muss dem Bankkunden mitgeteilt werden, wenn auch erst im Nachhinein. Hegt dieser Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abfrage, kann er beim Finanzamt eine Prüfung des Vorgangs beantragen.
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Gruß Sofix
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