Bundessozialgericht Hartz-IV ist verfassungsgemäss
345 Euro müssen reichen Schlechte Nachrichten für knapp sieben Millionen Hartz-IV-Empfänger: Die Klage einer 49-Jährigen Frau aus Baden-Württemberg wurde abgewiesen. Die Justiz hat entschieden: 345 Euro monatlich sind verfassungsgemäß.
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http://www.abendblatt.de/daten/2006/11/23/643554.html