Wertpapierkauf:
Keine Gewerbesteuer bei privaten Börsengeschäften
Bei der privaten Geldanlage werden Kapitalerträge und in vielen Fällen Spekulationsgewinne besteuert. Gewerbesteuer fällt bei privaten Börsengeschäften allerdings nicht an, entschied jetzt das Finanzgericht München (Az.: 1 K 2294/03).
Selbst wenn Börsengeschäfte im großen Stil betrieben werden, brauchen Anleger keine Gewerbesteuer zu zahlen, so die Richter. Grund: Bei vielen Wertpapierarten liegen Spekulationsgeschäfte geradezu in der Natur der Sache. Manches Traderverhalten, etwa der Sekundenhandel, impliziere ja gerade eine Vielzahl von Orders pro Tag, um selbst kleinste Kursveränderungen in Gewinne umzumünzen. Die Grenze der privaten Vermögensverwaltung werde dadurch nicht überschritten.
Fazit: Selbst bei massivem Orderaufkommen brauchen Privatanleger keine gewerblichen Abgaben zu entrichten. Die Gewinne aus privaten Spekulationsgeschäften bleiben steuerfrei – unabhängig vom Umfang der Handelsaktivitäten.
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Gruß Sofix
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