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Alt 26-02-2008, 06:53   #128
vorstandsschreck
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Directors´ Dealings Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG

Bezeichnung: Angebot auf Verkauf und Übertragung von Aktien
ISIN: -
Geschäftsart: Angebotsabgabe
Datum: 04.11.2007
Stückzahl: 524424
Währung: Euro
Kurs/Preis: nicht bezifferbar
Börsenplatz: außerbörslich

Erläuterung: Bereits im Rahmen der Ad hoc-Mitteilung über die Durchführung der Barkapitalerhöhung vom 7. November 2007 hatte die Conergy AG mitgeteilt, dass der durch Dr. Otto Happel beherrschten Leemaster Ltd. von den Altgesellschaftern der Conergy AG (Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats) das Recht zum Erwerb von weiteren Aktien bis zu einem Anteil von 25,1% des Grundkapitals eingeräumt worden war. Die Einräumung dieses Rechts erfolgte vor dem Hintergrund eines akuten Liquiditätsengpasses der Gesellschaft Anfang November 2007, der durch die Kapitalerhöhung unter Beteiligung der Leemaster Ltd. beseitigt wurde. Der im Rahmen dieser Vereinbarung festgesetzte Verkaufspreis der Aktien beinhaltet einen erheblichen Risikoabschlag auf den damaligen Aktienkurs der Gesellschaft. Mit diesem Risikoabschlag wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass sich Leemaster Ltd. innerhalb eines Tages und ohne Durchführung einer in derartigen Transaktionen üblichen Due Diligence-Prüfung zur Teilnahme an der Kapitalmaßnahme verpflichtete. Der Festsetzung des Verkaufspreises lag daher auch keine Unternehmensbewertung zu Grunde. Sie beinhaltet folglich auch keinerlei Einschät-zung oder Aussage (weder implizit noch explizit) über die künftige Aktienkursentwicklung der Gesellschaft. Die Einräumung der Erwerbsmöglichkeit zum festgesetzten Preis erfolgte ausschließlich vor dem Hintergrund des damals bestehenden akuten Liquiditätsengpasses der Gesellschaft. Sie erfolgte von den Altgesellschaftern zum Wohle der Gesellschaft und ihrer Aktionäre. Zwischenzeitlich hat die Leemaster Ltd. im Zusammenhang mit der am 5. Februar 2008 angekündigten Kapitalmaßnahme zur Rückführung der gewährten Zwischenfinanzierung eine Festbezugserklärung über 25% des Kapitalerhöhungsvolumens abgegeben.

Die heutige Veröffentlichung erfolgt nach einer längeren Abstimmung der Veröffentlichung mit den anwaltlichen Beratern der Mitteilenden sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die bereits in die Kapitalmarktkommunikation vom 7. November 2007 einbezogen worden war.


quelle: www.hv-info.de
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MfG.
Vorstandsschreck



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Ach, und....... lerne das Eine vom Anderen zu unterscheiden.
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