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Alt 23-10-2002, 13:43   #9
cade
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warten auf die nachbesserung im spruchstellenverfahren.

Abfindung der durch das Squeeze Out-Verfahren ausgeschiedenen Aktionäre der MSH International Service AG, Frankfurt a.M. Die Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA, Köln, teilt folgende Richtlinien für die technische Abwicklung mit: Wertpapier-Kenn-Nummer: 663 250 Handelsregisterliche Eintragung des Übertragungsbeschlusses: am 17.10.2002 Veröffentlichung der Abfindungsbekanntmachung: Eine Abfindungsbekanntmachung wurde nicht veröffentlicht. Umtauschstelle: Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA, Köln Zentrale Abwicklungsstelle: european transaction bank ('etb'), corporate actions domestic, Alfred-Herrhausen-Allee 16-24, 65760 Eschborn, Fax-Nr. 069/910-66813, für Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA Abfindungsstichtag: per Stichtag 24.10.2002 abends, nach Verbuchung des Tagesgeschäfts (Valuta: 25.10.2002) Abfindungsbetrag: Die ausgeschiedenen Aktionäre der MSH International Service AG (nachfolgend 'MSH') erhalten als Abfindung für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der MSH eine Barabfindung in Höhe von EUR 16,44 je Aktie. Unterrichtung der Depotbanken: Die Depotbanken werden ausschließlich über Wertpapier-Mitteilungen unterrichtet. Unterrichtung der Depotkundschaft: Es steht keine Abfindungsbekanntmachung zur Unterrichtung der Aktionäre der MSH zur Verfügung. Kosten für die Unterrichtung der Depotkunden werden - wie in diesen Fällen üblich - nicht übernommen. Behandlung der Aktien der MSH: Die Abwicklung der Abfindung für die ausschließlich girosammelverwahrten Aktien der MSH erfolgt unmittelbar durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt. Sie schreibt den Kontoinhabern aufgrund ihrer Aktienbestände in Aktien der MSH nach dem Stand vom 24.10.2002 abends, den Abfindungsbetrag i.H.v. EUR 16,44 für jede MSH-Aktie mit Valuta 25.10.2002 gut und überträgt die den Kontoinhabern nicht mehr zustehenden MSH-Aktien auf das Konto der Zentralabwicklungsstelle. Börsennotierung: Die beteiligten Börsen werden die Notierung in den Inhaber-Stückaktien der MSH nach Eintragung des Squeeze Out in das Handelsregister einstellen. Depotbankenprovision: Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die abfindungsberechtigten Aktionäre der MSH provisions- und spesenfrei. Die Depotbanken erhalten zur Abgeltung der ihnen für die wertpapiertechnische Abwicklung des Squeeze Out-Verfahrens zustehenden Kundenprovisionen eine Depotbankenprovision i.H.v. 0,7% vom Abfindungsbetrag je eingereichter Aktie der MSH, mindestens jedoch EUR 10,- und max. EUR 500,- je Depot. Die Depotbanken werden gebeten, die ihnen zustehenden Provisionsbeträge der Zentralabwicklungsstelle in einer Anforderung bis zum 15.11.2002 zur Erstattung aufzugeben. Hierbei sind der Zentralabwicklungsstelle folgende Angaben mitzuteilen: a) Stückzahl der eingereichten MSH-Aktien und Anzahl der Depots, auf die die Mindestprovision von EUR 10,- je Depot entfällt; b) Stückzahl der eingereichten MSH-Aktien und Anzahl der Depots, auf die die Normalprovision von 0,7% des Abfindungsbetrages je eingereichter Aktie der MSH entfällt; c) Stückzahl der eingereichten MSH-Aktien und Anzahl der Depots, auf die die Maximalprovision von EUR 500,- je Depot entfällt. Aufbewahrung der Abfindungsunterlagen: Im Hinblick auf die Möglichkeit eines gerichtlichen Spruchstellenverfahrens über die Angemessenheit der Abfindung wird gebeten, die Abfindungsunterlagen b.a.w. sorgfältig aufzubewahren.
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