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Alt 06-03-2003, 11:10   #5
cade
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hier noch die alte ad-hoc zum besseren verständnis

Mitteilung nach § 15 WpHG der Isar-Amperwerke Aktiengesellschaft (IAW), München

Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------

Mitteilung nach § 15 WpHG der Isar-Amperwerke Aktiengesellschaft (IAW), München

Der Rechtsstreit zwischen der Aktionärin Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, Köln, vertr. d.d. Geschäftsführer Herrn Karl-Walter Freitag und anderen Aktionären gegen Isar-Amperwerke AG, vor dem Landgericht München I, ist auf Vorschlag und Empfehlung des Gerichts und unter Mitwirkung des Vereins zur Förderung der Aktionärsdemokratie e.V., Würzburg, vertr. d.d. Vorstand Frau Caterina Steeg, durch Prozessvergleich beendet worden. Die Aktionäre haben im Wesentlichen eine Fehlrelation zu Lasten der außenstehenden Aktionäre der Isar- Amperwerke AG im Rahmen der Verschmelzung verschiedener bayerischer Stromversorger zum größten deutschen Regionalversorgungsunternehmen unter der Firma E.ON Bayern AG, gerügt.

In dem Vergleich hat sich die Mehrheitsaktionärin E.ON Energie AG als Beitretende auf Seiten der Isar-Amperwerke AG verpflichtet, nach Durchführung eines Aktiensplits bei Isar-Amperwerke AG im Verhältnis 1:25, den außenstehenden Aktionären der Isar-Amperwerke AG für je 25 Aktien 5 Zusatzstückaktien (jeweils im rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,02258/Stück) der Isar-Amperwerke AG aus ihrem Bestand kosten- spesen- und provisionsfrei zu gewähren.

E.ON Energie AG hat sich weiterhin verpflichtet, den außenstehenden Aktionären der Isar-Amperwerke AG im Falle eines sog. squeeze-out als Barabfindung mindestens den Wert je Stückaktie der Isar-Amperwerke AG, d.h. EUR 30,15 je Stückaktie, anzubieten, der sich aus dem Bewertungsgutachten der PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 15. Mai 2001 anlässlich der Verschmelzungen ergibt. Diese Verpflichtung besteht bis zum 31. Dezember 2004.

Das Bezugsangebot ist auf zwei Monate befristet und wird nach Eintragung der letzten Umstrukturierungsmaßnahme der Isar-Amperwerke AG in das Handelsregister unverzüglich im Bundesanzeiger und in den Publikationsorganen "Die Welt", "Handelsblatt", "Süddeutsche Zeitung" und "Frankfurter Allgemeine Zeitung". veröffentlicht. Bis dahin ist von den außenstehenden Aktionären und Depotbanken nichts zu veranlassen.

Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 25.10.2001 -------------------------------------------------------------------------------- WKN: 504500; Index: Notiert: Amtlicher Handel in Berlin, München; Freiverkehr in Frankfurt, Hamburg

251649 Okt 01



Autor: import DGAP.DE (),16:51 25.10.2001

isar amper ist jetzt eon bayern.

viele gruesse

cade
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