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Alt 06-04-2003, 12:40   #20
cade
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Registriert seit: Sep 2002
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da das gutachten 2001 erstellt wurde muss man sich zunächst mit der gewinnentwicklung seit 2000 befassen. in 2001 hat der ertrag ca. 30 % laut geschäftsbericht abgenommen. da das gutachten nach dem ertragswertprinzip erstellt wird ist natürlich auch 2002 und die ausichten für die kommenden jahre interessant da es die basis für den abfindungspreis ist. ich werde
mich also noch mit eon bayern in 2002 beschäftigen und auch noch den eon geschäftsbericht 2002 lesen. ich denke der liegt schon vor. dann muss man noch berücksichtigen dass im geschäftsbericht 2001 von grossen synergieeffekten aus der fusion der regionalversorger obag , iaw etc. gesprochen wird.
das ist im letzten gutachten noch nicht berücksichtigt und erhöht den abfindungspreis. des weiteren wird in jetzigen gutachten mit einem basispreis von 5,5 % gerechnet . das pusht die barabfindung allein um 9 % hoch.
fazit: entscheidend ist also die gewinnentwicklung seit erstellung des letzten gutachtens sowie die die aktuelen geschäftsplanungen zur kommenden gewinnentwicklung. damit steht und fällt der abfindungspreis. alles andere treibt ihn nur hoch.
aber nicht vergessen : minimalpreis 30,15 + 1,5 garantiedividende
das heisst also kursrisiko maximal 4-5 %.
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