hola,
Vermieter: Wer Wohnungen an Verwandte vermietet, sollte zum Jahresbeginn die Miete anheben. Damit das Finanzamt die Werbungskosten ohne weiteres anerkennt, muss der angehörige Mieter mindestens 75% der örtlichen Vergleichsmiete bezahlen, anstatt wie bislang 50%.
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Ciao Stefano
Ich wurde nicht gefragt...ob ich geboren werden wollte...
Ich werde nicht gefragt...ob ich sterben will...
also lasst mich LEBEN...wie ich es will...!
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