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Alt 09-03-2004, 10:47   #2
stronzzo
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Karlsruhe: Spekulationssteuer war 1997 und 1998 verfassungswidrig
d.h. doch im Umkehrschluß, dass die bereits gezahlten Steuern vom FA. zurückgezahlt werden müssen, und wie könnte die Spekulationssteuerproblematik in Zukunft praktizeirt werden. Führt das zum gläsernen Bankkunden? Meldet die Bank nun jede Transaktion direkt dem FA.? Wird die Spekulationsstuer direkt in die Tranaktionskosten integriert?
Da bin ich aber mal gespannt, was da alles noch kommt.
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Das Glück zwinkert oft nur mit einem Auge. Gruß Stronzzo
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