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Alt 30-07-2004, 09:30   #8
nokostolany
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Das Finanzgericht des Landes Brandenburg hat Bundesfinanzminister Hans Eichel
widersprochen. Es hat die Vollziehung der Steuerbescheide für die Jahre ab 1999
gestoppt, weil nach Auffassung der Cottbuser Richter die Besteuerung von Gewinnen
aus dem Verkauf von Aktien und Fonds nicht verfassungsgemäß ist. Eichel hatte
die Besteuerung für diese Zeiträume als verfassungskonform angesehen und die
Finanzämter angewiesen, die Steuern einzutreiben.


Er stützte sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG). Im
März dieses Jahres hatten die Karlsruher Richter die Besteuerung der Veräußerungsgewinne
in den Jahren 1997 und 1998 gekippt. Die Begründung: Im Steuerrecht gelte der
Gleichheitsgrundsatz, doch eine gerechte Durchsetzung des Steueranspruchs sei
in diesen Zeiträumen nicht möglich gewesen. Wer Aktiengewinne verschwiegen,
sonst aber seine Steuererklärung ohne erkennbar widersprüchliche Angaben abgab,
habe „nur ein geringes Entdeckungsrisiko getragen“, heißt es im Urteil
des BVG. Die Wahrscheinlichkeit, dass dem Finanzamt Kontrollmitteilungen von
Banken vorlagen, sei äußerst gering gewesen. Zu den Jahren danach hatte sich
das BVG jedoch nicht ausführlich geäußert.


Nach Meinung der Brandenburger Richter habe das BVG die Besteuerung ab 1999
damit nicht abgesegnet. „Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergibt
sich nicht, dass die Besteuerung von Spekulationseinkünften bei Wertpapieren
im Streitjahr 1999 verfassungsgemäß sei“, heißt es im Urteil des Finanzgerichts.
Darauf können sich Anleger nun berufen und ihre Steuerbescheide offen halten.
Das verklagte Finanzamt hat Beschwerde eingelegt, damit liegt die Sache nun
beim Bundesfinanzhof.


Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) hatte bereits im März eine Abschaffung der
Spekulationssteuer gefordert. Die Einnahmen aus dieser Steuer werden im Finanzministerium
überschätzt, so das DAI. Das rechnerische Steueraufkommen in den Jahren 1995
bis 2002 lag nach Berechnungen des Instituts bei etwa 150 Millionen Euro pro
Jahr. Das stehe in keinem Verhältnis zu den bürokratischen Kosten bei Banken
und Finanzämtern, wenn ein wirksamer Kontrollapparat aufgebaut werde, so das
DAI.


Der Verzicht auf die Steuer wäre für das DAI „ein Beitrag zu einer radikalen
Vereinfachung des Steuersystems“. Stattdessen sollte eine einheitliche Abgeltungssteuer
für Zinsen und Dividenden eingeführt werden, so das Institut.




Quelle: News (c) DER FONDS
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gruß
Nok




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