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Alt 04-09-2007, 09:07   #15
OMI
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Zitat:
Und es kommt dort ja auch vor, dass Waffen und Munition ungenügen gesichert sind.
Völlig korrekt!
Zwar sagen die Vorschriften, dass man einen geprüften und abgeschlossenen Waffenschrank haben muss - und natürlich nur darin Waffe und Munition aufbewahrt - aber leider hält sich da wohl nicht wirklich jeder daran.

Nur: ab 21 Jahren darf es ein Sprtschütze dann doch wieder Zuhause haben - auch mit der jetzigen Regelung. Und für die guten Sportschützen ist das auch nötig.

Dennoch muss an dieser Stelle auch mal erwähnt werden:
Um eine Waffenbesitzkarte zu bekommen, reicht es nicht aus in einem Schützenverein zu sein.
Man muss eine umfangreiche Waffensachkundeprüfung ablegen und bestehen - zudem den Nachweis der Vereins bringen, dass die beantragten Waffen vom Schützen auch benötigt werden. (Hier sind wir wieder beim Thema "seriöser" Verein)
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Schöne Grüße
OMI
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