Thema: PayPal
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Alt 02-10-2009, 13:27   #15
tina
TBB Family
 
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Beiträge: 20.115
nee, wer redet von aufgeben?
die frage ist, ob ich grob fahrlässig gehandelt hab nach den bestimmungen
wird sich noch hinziehen vermutlich, die sache.
also mit 50 euro bin ich allemal dabei, wie es ausschaut.
und 10 euro für die sperrung der karte.
obs mehr wird? keine ahnung. ich teils euch mit, damit euch solches nicht
auch mal passiert.


12. Haftung für Schäden aus missbräuchlichen Verfügun-gen
Der Karteninhaber haftet nach Eingang der Verlustanzeige gem. Nr. 5 Abs. 3 dieser Bedingungen nicht für Schäden, die nach diesem Zeitpunkt durch missbräuchliche Verfügungen unter Verwendung der Kreditkarte entstehen.
Für Schäden, die durch missbräuchliche Verfügungen vor Eingang der Verlustanzeige eingetreten sind, beschränkt sich die Haftung des Karteninhabers auf einen Höchstbetrag von € 50,-- je Kreditkarte, es sei denn, der Karteninhaber hat seine Pflichten grob fahrlässig verletzt (z.B. den Kartenverlust schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt, die PIN auf der Karte vermerkt oder zusammen mit dieser aufbewahrt). In diesem Fall trägt der Karteninhaber, sofern die Sparkasse ihre Verpflichtungen erfüllt hat, die durch seine Pflichtver-letzung verursachten Schäden in vollem Umfang.
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stelle keine frage,
wenn du nicht weißt,
was du mit der antwort willst.
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