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Alt 12-07-2009, 16:49   #17
621Paul
TBB Family
 
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Nicht alle WLAN-Sharing Systeme sind rechtswidrig.


In letzter Zeit ist WLAN Sharing z.B. durch ein aktuelles Urteil in Verruf geraten. Dass WLAN / DSL Sharing auch ohne Schmarotzen geht, zeigt der Ansatz von sofanet.

Hier steht für die Gastnutzer des WLAN Hotspots ein eigener DSL-Stream zur Verfügung. Der DSL-Inhaber kann kostenfrei eigens für seine Gastnutzer
eine eigene DSL-Kennung beantragen.

Weitere Rechtssicherheit ist dadurch gewährleistet, dass keine anonyme Nutzung möglich ist. Gastnutzer müssen sich über einen Paypal Account identifizieren
und werden auch so abgerechnet. Der Hotspot-Betreiber geht also so kein Haftungsrisiko für eventuell rechtswidriges Verhalten seiner Gastnutzer ein. Die Gastnutzer bauen dafür eine eigene virtuelle Verbindung (VPN) über den PPTP Standard auf - genannt sofaLINK. Diese VPN Verbindung schützt weiterhin vor gegenseitigem Abhören.

sofanet verfolgt also einen alternativen Ansatz. Hier sitzt das Abrechnungssystem nicht im Router, sondern ist in eine eigene DSL-Kennung integriert.
Bei DSL Zugängen der T-COM Familie (1und1, freenet, ...) ist das Betreiben von bis zu 7 DSL-Kennungen gleichzeitig möglich.

Der Hotspot-Partner ist frei, ob er mit seinem WLAN Geld verdienen möchte und kann selbst die höhe seiner Provision zwischen 0 und 150% entscheiden.

weitere Informationen unter www.sofanet.de
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Wenn viele Anleger dasselbe glauben, dann muss dies noch lange nicht bedeuten, dass es stimmt oder wahrscheinlich ist. Das Gegenteil ist oft der Fall.
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