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Alt 03-09-2003, 15:35   #2
cade
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die frage ist geht der antrag auf befreiung von einem angebot durch oder nicht. das klappt nur wenn die firma ein sanierungsfall ist.

Bieter: Kleinewefers Verwaltungs-GmbH; Zielgesellschaft: Jagenberg AG

WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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Pflichtveröffentlichung nach §§ 35 Abs. 1, 10 Abs. 3 WpÜG

Bieter: Kleinewefers Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Krefeld, Kempener
Allee 30, 47803 Krefeld

Zielgesellschaft: Jagenberg AG mit Sitz in Neuss, Jagenbergstr. 1, 41468 Neuss,
Vorzugsaktien: WKN: 621203, ISIN: DE0006212038

Stammaktien: WKN 621 200, ISIN DE0006212004


Nach § 35 Abs. 1 WpÜG teilen wir hiermit die Erlangung der Kontrolle i.S.d.
§ 29 Abs. 2 WpÜG über die Jagenberg AG mit Sitz in Neuss, Jagenbergstr. 1,
41468 Neuss, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB
8003, WKN 621203, ISIN DE 0007471138 (Vorzugsaktien) und WKN 621 200, ISIN
DE0006212004 (Stammaktien), mit.

Am 18.08.2003 haben wir mit der Rheinmetall Maschinenbau GmbH, Rheinmetall
Allee 1, 40476 Düsseldorf, einen Aktienkauf- und Übertragungsvertrag
geschlossen, wonach uns die Rheinmetall Maschinenbau GmbH 11.949.820 Stück
Stammaktien und 6.783.351 Stück Vorzugsaktien der Jagenberg AG verkauft und
überträgt. Verkauf und Übertragung erfolgten zwar aufschiebend bedingt, die
Stimmrechte waren wegen der einseitigen Möglichkeit des Verzichts auf den
Eintritt der Bedingungen durch den Bieter nach Maßgabe von § 30 Abs. 1 Nr. 5
WpÜG jedoch schon vor Eintritt der Bedingungen dem Bieter zuzurechnen. Der
Stimmrechtsanteil der Kleinewefers Verwaltungs GmbH beträgt unter
Berücksichtigung der Tatsache, dass gemäß § 140 Abs. 2 AktG auch die
Vorzugsaktien ein Stimmrecht gewähren, nunmehr ca. 93,67 %. Alleiniger
Gesellschafter der Kleinewefers Verwaltungs-GmbH ist Herr Jan Kleinewefers mit
Wohnsitz in Krefeld.

Wir beabsichtigen, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
einen Antrag auf Befreiung von der gemäß § 35 Abs. 2 S. 1 WpÜG bestehenden
Verpflichtung zur Abgabe eines Pflichtangebots nach § 37 Abs. 1 WpÜG zu stellen.

Die Angebotsunterlage wird - falls eine Befreiung von der Pflicht gemäß § 35
Abs. 2 S. 1 WpÜG nicht erfolgt - gemäß §§ 35 Abs. 2, 14 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 WpÜG
unter folgender Adresse im Internet veröffentlicht:
http://www.kvg.kleinewefers.de


Ende der Mitteilung (c)DGAP 22.08.2003
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Notiert: Jagenberg AG: Amtlicher Handel in Düsseldorf, Freiverkehr in Berlin-
Bremen, Frankfurt und Stuttgart



Autor: import DGAP.DE (© DGAP),17:21 22.08.2003
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viele grüsse

cade
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