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Alt 14-08-2003, 14:11   #1
Stefano
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Thumbs down Die neuen Gesetzentwürfe

hola,

und wie immer...der kleine mann der muss zahlen...ärzte und rechtsanwälte kommen über ecken wieder auf null

Reform-Gesetzentwürfe......und was sie bedeuten

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch wichtige Neuerungen im Steuersystem, für den Subventionsabbau, die Gemeindefinanzen und beim Kampf gegen die Arbeitslosigkeit beschlossen. Für einige Gruppen werden die Folgen gravierend sein, sollten die Entscheidungen im parlamentarischen Verfahren bestätigt werden.

STEUERZAHLER: Von der Senkung der Steuersätze ein Jahr früher als zunächst geplant werden alle Einkommensteuerzahler profitieren. Im Durchschnitt sollen die Bürger von 2004 an etwa zehn Prozent weniger Einkommensteuer zahlen. Zum 1. Januar sinkt der Eingangssteuersatz nach den Plänen von 19,9 auf 15 Prozent und der Höchststeuersatz von 48,5 auf 42 Prozent. Der Grundfreibetrag steigt von 7206 auf 7664 Euro steigen.

BERUFSPENDLER: Sie werden für die Fahrt zur Arbeit weniger Geld erstattet bekommen. Bis 20 Kilometer Wegstrecke wird die Pauschale gestrichen. Vom 21. Kilometer an bleibt es bei 40 Cent je Kilometer. Derzeit sind für die ersten 10 Kilometer jeweils 36 Cent absetzbar, vom 11. Kilometer an 40 Cent.

EIGENHEIMBAUER: Für neue Projekte gibt es von 2004 an keine staatliche Hilfe mehr: Die Eigenheimzulage fällt weg. Bausparer erhalten bei Neuverträgen vom kommenden Jahr an keine Prämie mehr. Laufende Verträge werden bis 2009 gefördert.

FREIBERUFLER: Rund 760 000 Freiberufler, zum Beispiel Ärzte und Anwälte, werden 2004 in die kommunale Gewerbesteuer einbezogen, die dann Gemeindewirtschaftsteuer heißen wird. Die Freiberufler dürfen aber ihre Gewerbesteuerschuld bei der Einkommensteuer verrechnen und zahlen deshalb unter dem Strich nicht mehr Steuern als bisher.

ALLEINERZIEHENDE: Mit dem Vorziehen der Steuerreform entfällt 2004 auch der restliche Haushaltsfreibetrag (zuletzt 2340 Euro) - als Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Andererseits können Unterhaltsleistungen verstärkt steuerlich abgesetzt werden.

ARBEITSLOSE: Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe werden zusammengelegt – für Langzeitarbeitslose gibt es künftig das Arbeitslosengeld II. Im Westen soll es künftig einheitlich 345 Euro monatlich betragen, im Osten 331 Euro. Dazu kommt noch das Wohngeld. Generell wird künftig jede legale Arbeit als zumutbar gelten. Wer ein Arbeitsangebot verweigert, dem wird das Arbeitslosengeld II für drei Monate um rund 100 Euro im Monat gekürzt. Alle arbeitslosen Jugendlichen unter 25 sollen in Beschäftigung oder Ausbildung vermittelt werden.
q: n-tv
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Ciao Stefano

Ich wurde nicht gefragt...ob ich geboren werden wollte...
Ich werde nicht gefragt...ob ich sterben will...
also lasst mich LEBEN...wie ich es will...!
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