Rechtsanwälte verdienen jetzt noch mehr!!!
Das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Ab 01.07.04 tritt das neue Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft. Jeder Rechtsanwalt muß dann nach dem RVG abrechnen; die BRAGO hat ausgedient.
Durch die Einführung des RVG entsteht eine völlig neue Abrechungssystematik; nichts bleibt mehr wie es war, da es sich nicht um eine einfache lineare Erhöhung der Anwaltsgebühren handelt sondern um eine Reformierung prinzipieller Strukturen der bisherigen Gebührenordnung.
Das RVG führt insgesamt zu einer kräftigen Anhebung des Anwaltseinkommens zudem soll das Kostenrecht durch die strukturellen Änderungen transparenter und einfacher gestaltet werden.
Die Reichen werden reicher, die Armen werden ärmer!
servus Doug
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