Ein Autofahrer, der auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall verursacht, kann den entstandenen Schaden – wenn er nicht von der Versicherung reguliert wird – als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das gilt selbst dann, wenn der Wagen älter als 5 Jahre ist.
__________________ CiaoStefano
Ich wurde nicht gefragt...ob ich geboren werden wollte...
Ich werde nicht gefragt...ob ich sterben will...
also lasst mich LEBEN...wie ich es will...!