Wie ssn bereits gestern berichtete, begann der Prozess in Neuruppin gegen Susanne S. Sie erschlug ihr Neugeborenes mit einem Gipsarm. Sie muss mit einem Urteil wegen Totschlags rechnen, darauf stehen 15 Jahre.
Die Angeklagte hatte in der Tatnacht auf dem Fußboden neben dem Bett des Babys Geschlechtsverkehr. Als dieses sich lautstark bemerkbar machte rutschte ihr die Hand aus, erklärte ihr Verteidiger. Sie hatte in dem Moment ihren Gips vergessen.
Ihr Ex-Freund bestritt die Aussage, sagte, der Sex sei abgebrochen worden, sie war allein im Zimmer. Der Richter bemerkte, dass der Gips nicht durch die Gitterstäbe passe. Die Angeklagte gab zu, nach dem Sex von oben das Kind geschlagen zu haben.
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