"Scoring" für Kunden liegt jetzt offen
Neues Gesetz ab 1.4.2010:
Auskunfteien müssen Bewertung transparent machen – Wohnort oder Beruf können über Konditionen entscheiden
Am Donnerstag dieser Woche tritt ein Gesetz in Kraft, das die Transparenz für Verbraucher bei Ratenkäufen oder Kreditabschlüssen stärkt. Die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet ab dem 1. April 2010 sogenannte Auskunfteien wie Schufa, Creditreform oder Bürgel, ihre Bewertungsmethoden der wirtschaftlichen Verhältnisse von Verbrauchern offen zu legen. Diese Einstufung – Fachbegriff "Scoring" - kann erheblichen Einfluss darauf haben, welche Kreditkonditionen ein Kunde bekommt oder ob ein Händler einem Ratenkauf überhaupt zustimmt. Darauf weist aktuell die Commezbank hin.
Da im Internetzeitalter vor allem das Einkaufen immer unpersönlicher wird und mancher Händler seine Kunden nie zu Gesicht bekommt, erkundigen sich Unternehmen vor Vertragsschluss häufig bei Auskunfteien über ihre Geschäftspartner – und entscheiden je nach Ergebnis, ob sie Person A einen Ratenkauf gewähren und wie hoch für Person B die Zinsen sein müssen, damit das vermutete Ausfallrisiko gedeckt ist.
Für solche Recherchen können Unternehmen zwei Wege gehen: Sie erfragen individuelle Daten des Kunden oder sie schauen sich seinen "Score-Wert" an. "Score" heißt im Englischen Punktestand und meint hier eine statistische Berechnung der Auskunfteien, wie sich allgemeine Faktoren wie etwa Beruf oder Wohnort mutmaßlich auf die Kreditwürdigkeit eines einzelnen Menschen auswirken. Der "Score" bezieht sich dabei nie auf eine Person speziell, sondern auf Risikoklassen - vergleichbar der Einstufung bei der Autoversicherung.
Für einen Privatverbraucher kann es daher doppelt interessant sein, welche Daten über ihn gespeichert sind. Bei der Schufa sind nach deren eigenen Angaben von nahezu jedem erwachsenen Bürger, der am Wirtschaftsleben teilnimmt, kreditrelevante Daten registriert. Dies kann beispielsweise durch den Besitz einer Kreditkarte, einen Handyvertrag oder durch einen Versandhandelskauf auf Rechnung ausgelöst sein. Bei rund 93 Prozent der Verbraucher gibt es nach Schufa-Angaben an der Kreditwürdigkeit nichts zu beanstanden.
Das am 1. April in Kraft tretende Gesetz gibt dem Verbraucher nun das Recht, nicht nur seine individuellen Daten einzusehen – und zwar einmal jährlich kostenlos – sondern auch zu erfragen, welche Merkmale seinen "Score-Wert" verbessern oder verschlechtern. So erfährt derjenige, der keinen oder nur einen teuren Kredit bekommt, die Gründe hierfür und kann eventuell Abhilfe schaffen.
Internet:
www.meineSCHUFA.de
Servicetelefon: 01805-72 48 32
Artikel dazu bei FOCUS Online:
http://www.focus.de/finanzen/banken/...id_494387.html