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Alt 02-01-2012, 12:52   #1
MANKOMANIA149
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Post Autofahrer, aufgepasst! Das ändert sich alles im neuen Jahr 2012

Autofahrer, aufgepasst!

Das ändert sich alles im neuen Jahr


AutoNEWS, Updated: 29.12.2011
Das ändert sich alles 2012


Autofahrer müssen sich 2012 auf einige Änderungen rund um den Straßenverkehr einstellen. Die neuen Regelungen sollen das Autofahren umweltfreundlicher und sicherer machen. Wer aber von den Neuerungen überrascht wird, dem kann Ärger drohen. Wir haben deshalb für Sie die wichtigsten Punkte zusammengestellt.


Rückdatierung der Hauptuntersuchung


Ab April 2012 soll die Rückdatierung beim TÜV entfallen. Wer dann mit seinem Pkw zu spät zur Hauptuntersuchung vorfährt, wird nicht mehr auf den ursprünglichen Fälligkeitstermin zurückdatiert. Positiv: Das Gültigkeitsdatum der TÜV-Plakette wird immer um 24 Monate verlängert. Wer bislang zum Beispiel drei Monate zu spät bei den Prüfern erschien, bekam dementsprechend nur eine Verlängerung um 21 Monate. Doch Vorsicht: Ist der Prüftermin länger als zwei Monate überschritten, droht ein Bußgeld von 15 Euro. Bei mehr als acht Monaten sind 40 Euro und zwei Punkte in Flensburg fällig.


Wechselkennzeichen


Bis Mitte 2012 wird das Wechselkennzeichen eingeführt. Zwei Kraftfahrzeuge der gleichen Klasse (M1, L, O) können dann mit nur einem Nummernschild angemeldet werden. Die Fahrzeuge können jedoch nicht gleichzeitig bewegt werden. Das nicht im Verkehr befindliche Fahrzeug darf zudem nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Gewerblich genutzte Fahrzeuge sind von der neuen Regelung ausgeschlossen.


Lang-Lkw

In einem Feldversuch rollen ab dem 1. Januar 2012 die so genannte Gigaliner, Lkws mit einer Länge von 25,25 Meter, in sieben Bundesländern über Autobahnen und Bundesstraßen. Die Testphase der bis zu 44 Tonnen schweren Lang-Lkws ist für fünf Jahre geplant.


Neues Punktesystem

Das Bundesverkehrsministerium plant eine Neuregelung der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Im Gespräch ist eine Verlängerung der Verjährungsfrist bei gesammelten Punkten. Demnach werden die Punkte erst nach drei und nicht wie bisher bereits nach zwei Jahren gelöscht. Dafür soll die automatische Verlängerung der Verjährungsfrist durch neue Punkte aufgehoben werden, die Grenze von derzeit 18 Punkten wird zusätzlich heraufgesetzt.


EU-weite Bußgeldregelung

Die bislang fehlenden EU-Länder Griechenland, Italien, Belgien und Irland treten ab 2012 der EU-weiten Regelung zum Austausch von Halterdaten bei. Wer also im europäischen Ausland ein Knöllchen bekommt, kann mit Post in der Heimat rechnen. Die einzutreibende Summe muss allerdings mindestens 70 Euro betragen. Vorsicht: Im Ausland sind die Strafen oftmals viel höher als in Deutschland. Für ein Parkknöllchen in Spanien können zum Beispiel bis zu 200 Euro fällig werden.


Umweltzone


Die Umweltzonen dehnen sich weiter aus. 2012 wird die Umweltplakette in weiteren Städten eingeführt, andere verschärfen die Regelung. So sind die Innenstädte von Stuttgart, Frankfurt und Krefeld ab dem 1. Januar 2012 nur noch mit einer grünen Schadstoffplakette zu erreichen.


E10 in Österreich


Auch in unserem Nachbarland Österreich wird ab 2012 der umstrittene Ökosprit E10 eingeführt. An deutschen Tankstellen sorgte der neue Kraftstoff bei Kunden für große Verunsicherung. Auch bei den Österreichern stößt die Einführung von E10 bereits auf Kritik.


Rettungsgasse auf Autobahnen

Was bei uns schon seit langen gilt, wird ab 2012 auch in Österreich eingeführt. Auf Autobahnen müssen Fahrzeuge der linken und der mittleren Spur eine Gasse für Rettungskräfte bilden.


Reifenlabel

Ab 1. November 2012 werden alle neuen Reifen mit einem Umweltlabel gekennzeichnet. Bewertet werden Rollwiderstand, Nasshaftung und Abrollgeräusch. Als Vorbild dient das bereits bekannte Effizienzlabel für Kühlschränke oder Waschmaschinen.


Reifendruck-Kontrollsystem

Zeitgleich zum Reifenlabel müssen alle neuen Pkw-Baureihen ab dem 1. November 2012 über ein Reifendruck-Kontrollsystem verfügen.


Euro 5a...LKW


Ab dem 1. Januar 2012 gilt für die Zulassung aller Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu zwölf Tonnen die Abgasnorm Euro 5a.



Kraftfahrzeugsteuer

Ab 2012 sinkt die steuerfreie Grenze der CO2-Emission von 120 Gramm pro Kilometer auf 110 Gramm. Für jedes weitere Gramm über der Freimenge werden wie bereits zuvor zusätzlich zwei Euro berechnet.


Rußpartikelfilter


Die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern bei Dieselfahrzeugen wird ab 2012 wieder von der Bundesregierung bezuschusst. Die Prämie in Höhe von 330 Euro gilt für Diesel-Pkw, Diesel-Nutzfahrzeuge und Wohnmobile mit Dieselantrieb. 2013 soll der Zuschuss auf 260 Euro sinken.


Autobahnbaustellen

2012 sollen die Spuren bei Autobahnbaustellen breiter werden. Derzeit ist auf einzelnen Abschnitten nur eine Fahrzeugbreite von 2,00 Meter erlaubt, was für viele Pkw zu schmal ist. Im nächsten Jahr gilt dann pro Spur eine Mindestbreite von 2,10 Meter.


Pendlerpauschale

Ab 2012 wird die Berechnung der Pendlerpauschale einfacher. Wer zur Fahrt in die Arbeit zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Auto laufend wechselt, muss jetzt keine tagesweise Vergleichsrechnung mehr durchführen. Es reicht eine Vergleichsrechnung für das ganze Jahr. Die Höchstgrenze der Pendlerpauschale liegt bei 4.500 Euro.


http://auto.de.msn.com/das-%C3%A4ndert-sich-alles-2015
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Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Vegetarisches Essen schmeckt am Besten, wenn man es vor dem Servieren durch ein Steak ersetzt.
Planung ist die Ersetzung des Zufalls durch einen Irrtum.
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Alt 02-01-2012, 15:48   #2
Franki.49
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Vielen Dank Willy für die wichtigen Neuerungen im Strassenverkehr.


Neugierig macht mich die Erfahrungen mit solchen Gigalinern:

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Gruss Franki
Franki.49 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-01-2012, 00:14   #3
Franki.49
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Interessant ist doch einer Frage nachzugehen wie es auf den Parkplätzen ausschaut auf den Autobahnen. Parkflächen sind doch jetzt schon zu wenig für die KLW`s, also die Gigas haben doch auch einzuhalten die Lenkzeiten, die schrägen Parkflächen auf den Rastplätzen sind ca. 18....20 m lang, also zu kurz für knapp 26 m.

Diese Gigas kommen irgendwann von den AB`s runter auf die Bundesstrassen, in die Kreisel hinein, dann irgendwan sehen sie ein Ortseingangsschild und dann das Tor einer Firma....., ich denke es wird sehr schwierig.

Schwierig auch einfach die Tatsache in engen Kurven die es nun mal gibt kann der Fahrer in keinster weise sofort sehen wie sich Radler verhalten werden am Ende des Gigas, weil der Spiegel in keinster Weise einen Einblick in der Kurve ermöglicht ganz hinten.

Ich hoffe auch das den Politiker eingefallen ist es zur Pflicht zu mache dass man von hinten erkennen kann wie lang der ist (zB."Meiner ist 26m lang") denn das Überholen auf Bundesstrassen wird zum Risiko. Wie lang wird die Strecke sein müssen ohne Gegenverkehr um Überholen zu können. Ungestüme Jugendliche werden da leicht sich verschätzen.

Nun im Frühjahr bin ich wieder auf den AB`s und werde beobachten, die ersten Fahrer dann kommen mit ihren eigenen Erfahrungen in die Presse. Wir können dies alles nur beobachten......

Wie iss das einfach, ich darf 7 Tonner fahren, die LKW- Kapitäne 40 Tonnen; dürfen die einfach dann mal so banal 44 Tonagen auf einmal durch die Lande zerren?

Bisher sind die 40- Tonner auf Baustellen zwischen 60....70 gefahren, Leute die Gigas nun quälen sich nun mit knapp 60 durch die engen Baustellen, Nachteil: sie werden sofort zum Hindernis und auf Grund der enormen Schubkraft werden Unfälle auf Baustellen sehr dramatisch enden.



Unsere geschätzten Unionspolitiker und die Lobby-FDP sehen das natürlich nicht.



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Gruss Franki

Geändert von Franki.49 (03-01-2012 um 00:41 Uhr)
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Alt 06-01-2012, 11:15   #4
hulk
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Zitat:
dürfen die einfach dann mal so banal 44 Tonagen auf einmal durch die Lande zerren?
das dürfen die schon lange im kombiverkehr

Zitat:
In Deutschland sind derzeit Lastzüge mit einem Gesamtgewicht von 40 Tonnen zugelassen. Im Vor- und Nachlauf des Kombinierten Verkehrs ist mit 44 Tonnen ein etwas höheres Gewicht erlaubt. Sattelzüge dürfen maximal 16,50 Meter lang sein, Gliederzüge (Motorwagen mit Laderaum und Anhänger) bis zu 18,75 Meter.
http://www.vda.de/de/meldungen/hintergruende/index.html



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