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Allianz Versicherungs-AG
München
Bekanntmachung über die Erhöhung der Barabfindung
für die aufgrund der Beschlussfassung
der Hauptversammlung der
Vereinte Versicherung AG
vom 5. April 2002 ausgeschlossenen
ehemaligen Aktionäre der Vereinte Versicherung AG
ISIN: DE0008407024 // Wertpapier-Kenn-Nummer 840 702
ISIN: DE0008407032 // Wertpapier-Kenn-Nummer 840 703
ISIN: DE0008407008 // Wertpapier-Kenn-Nummer 840 700
Die Hauptversammlung der Vereinte Versicherung AG (München) beschloss am 5. April 2002 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär Vereinte Holding AG (München). Verschiedene der hierdurch ausgeschlossenen Aktionäre der Vereinte Versicherung AG, namentlich u.a. die Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Karl-Walter Freitag, Köln, halten die von der Vereinte Holding AG festgesetzte Barabfindung für unangemessen. Sie haben daher die gerichtliche Bestimmung der angemessenen Barabfindung nach § 327f AktG beantragt.
Auf Vorschlag und Empfehlung des Landgerichts München I schlossen die Parteien am 24. April 2003 einen Prozessvergleich, der im wesentlichen folgenden Inhalt hat:
Die an die ausgeschlossenen Aktionäre der Vereinte Versicherung AG zu gewährende Barabfindung wird für alle ausgeschlossenen Aktionäre (echter Vertrag zugunsten Dritter)
― von bislang € 1.105,87 je auf einen Nennbetrag von 50,- DM lautende und am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 51.519.150,44 (bis zum 31. Dezember 2001: 100.762.700,- DM) mit € 25,56 (gerundet) beteiligte Namensaktie um einen Erhöhungsbetrag von € 219,13 auf nunmehr € 1.325,-,
― von bislang € 2.211,74 je auf einen Nennbetrag von 100,- DM lautende und am Grundkapital der Gesellschaft mit € 51,13 (gerundet) beteiligte Namensaktie um einen Erhöhungsbetrag von € 438,26 auf nunmehr € 2.650,-, und
― von bislang € 2.211,74 je auf einen Nennbetrag von 100,- DM lautende und am Grundkapital der Gesellschaft mit € 51,13 (gerundet) beteiligte Inhaberaktie um einen Erhöhungsbetrag von € 438,26 auf nunmehr € 2.650,-
erhöht.
Aktionäre, die noch effektive Aktienurkunden selber verwahren und diese Aktienurkunden im Mai 2002 nicht bereits zum Erhalt der Barabfindung eingereicht haben, müssen zum Erhalt der erhöhten Barabfindung diese Urkunden mitsamt den Gewinnanteilscheinen Nr. 19 ff. und dem Talon,
ab sofort
bei einer inländischen Geschäftsstelle der/von
Dresdner Bank AG Merck Finck & Co
oder einem anderen Kreditinstitut zur Weiterleitung an die Dresdner Bank AG als Zentralabwicklungsstelle während der üblichen Schalterstunden einreichen und gleichzeitig ihre Bankverbindung zwecks Überweisung der erhöhten Barabfindung mitteilen.
Zinsen werden auf die Erhöhungsbeträge nicht geschuldet. Die Antragsgegnerin wird umgehend die Auszahlung des Erhöhungsbetrages an die ausgeschlossenen Aktionäre in die Wege leiten; diese erfolgt über die Depotbanken für die ausgeschlossenen Aktionäre spesen- und kostenfrei.
München, den 16. Mai 2003
Allianz Versicherungs-AG
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