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Alt 10-08-2004, 10:58   #1
PC-Oldie-Udo
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Widerspruch einlegen-Telefonrechnung

Telefonrechnung
Widerspruch einlegen

| 09.08.04 |
Mit der Telefonrechnung für Juli 2004 kommt derzeit in die meisten Haushalte auch der Hinweis auf eine so genannte Inverssuche.


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Tarifrechner – Günstig im Festnetz telefonieren

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Online-Rechtsberatung – Erste Hilfe im Streitfall


Verbraucherschützer raten zum umgehenden Widerspruch, um persönliche Adressdaten zu schützen.

Hintergrund des Hinweises der Telekom ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz informiert. Danach sei das umgekehrte Suchverfahren per Telefonauskunft, Telefon-CD oder Internetverzeichnis nunmehr möglich und zulässig. Die Gefahr dabei: „Per Inverssuche können persönliche Adressdaten ermittelt und gezielt zu Werbezwecken, beispielsweise in bestimmten Stadtteilen oder Wohngebieten, missbraucht werden", warnen die Verbraucherschützer.

Betroffen seien vor allem Verbraucher, deren Telefonanschluss in einem öffentlich zugänglichen, gedruckten oder elektronischen Telefonverzeichnis gespeichert sei.
http://focus.msn.de/hps/fol/newsausg...be.htm?id=5337
__________________
Es grüßt euch
Udo

Sei immer ehrlich zu deinem Nächsten, auch wenn er es nicht gerne hört

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