Alt 22-10-2009, 11:43   #1
simplify
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Lightbulb neue AGB's bei banken! unbedingt anschauen

vor einigen tagen/wochen haben wir von unseren banken dicke broschüren mit den hinweisen zu den neuen bank-AGB's erhalten. wenn ich ehrlich bin habe ich das auch erstmal an die seite gelegt und nicht so genau hingesehen. das ist aber FALSCH!!!
für uns bankkunden ändert sich so einiges und das nicht zum besseren. also unbdingt diese video anschauen.


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Alt 23-10-2009, 09:13   #2
romko
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Ernüchternd .... und das betrifft also nur Deutschland?
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Alt 23-10-2009, 10:09   #3
tina
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danke. ist interessant.

tja... betrifft mich ja persönlich leider.
und werd mich künftig kaum noch trauen, meine (neue) visa zu benutzen

und in einem lokal damit bezahlen, das werd ich auch lassen

ich bin sicher, das problem betrifft karteninhaber aller länder, was das
abfischen der daten betrifft. also nicht nur deutschland.
nur sind in den einzelnen ländern/kartenherausgeber die erstattungsbeträge
oder selbsthaftungen unterschiedlich.
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stelle keine frage,
wenn du nicht weißt,
was du mit der antwort willst.

Geändert von tina (23-10-2009 um 10:28 Uhr)
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Alt 23-10-2009, 11:50   #4
simplify
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heute haben die sparkassen und auch einige grossbanken gemeldet, man würde vorläufig bei den EC karten weiter alles beim alten lassen.

aufpassen muss man natürlich in zukunft, dass man keinen falschen überweisungsbetrag einsetzt o. eine falsche kontonummer einträgt. da kann es einem passieren, dass die bank einem natürlich behilflich ist rauszufinden wo das geld nun geblieben ist (selbstverständlich gegen eine entsprechende gebühr) das geld zurückholen geht aber nur über den zivilrechtlichen weg. schlimmstenfalls muss man also gegen den empfänger klagen.
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Alt 23-10-2009, 11:51   #5
simplify
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Zitat:
Zitat von romko Beitrag anzeigen
Ernüchternd .... und das betrifft also nur Deutschland?
wie immer wurde in deutschland noch ein keks draufgelegt. das ganze ist ja eine EU bestimmung.
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Alt 26-10-2009, 15:52   #6
Mustang
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Zitat:
Zitat von simplify Beitrag anzeigen
heute haben die sparkassen und auch einige grossbanken gemeldet, man würde vorläufig bei den EC karten weiter alles beim alten lassen.

aufpassen muss man natürlich in zukunft, dass man keinen falschen überweisungsbetrag einsetzt o. eine falsche kontonummer einträgt. da kann es einem passieren, dass die bank einem natürlich behilflich ist rauszufinden wo das geld nun geblieben ist (selbstverständlich gegen eine entsprechende gebühr) das geld zurückholen geht aber nur über den zivilrechtlichen weg. schlimmstenfalls muss man also gegen den empfänger klagen.
Ich hab mir auch schon angewöhnt Orginal Vordrucke für die Überweisung die bei der Rechnung oder schreiben dabei sind auszufüllen und einzuwerfen. Die ganze Zeit habe ich das Online gemacht aber jetzt ist mir das Risiko einfach zu Hoch geworden. Da ich den Orginal vordruck zur Überweisung nehme bin ich wenigstens da wieder aus dem Schneider. Es wird immer mehr auf den Kunde abgeschoben das Risiko. Leider geht es Heute zu Tage auch nicht mehr ohne Konto. Kannst ja nicht mal mehr ein Auto zulassen ohne das du eine Konto Nr. angibst.
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Alt 01-11-2009, 18:46   #7
Benjamin
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Neue AGB der Banken
Was ändert sich für Bankkunden?


Am 1. November ändern sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken. Die Änderungen betreffen vor allem Überweisungen und die Haftung bei Missbrauch von EC-Karten.

Warum ändern sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
Die neuen Regelungen basieren auf einer EU-Richtlinie zum Zahlungsverkehr, die ab 31. Oktober in Kraft tritt. Damit sollen Zahlungsbedingungen europaweit vereinheitlicht werden: Überweisungen, Online-Banking, Lastschriften und die Haftung bei Missbrauch von EC-Karten werden dadurch europaweit erleichtert.

Was ändert sich bei Überweisungen?
Die Überweisungen im europäischen Wirtschaftsraum sollen künftig schneller beim Empfänger ankommen. Online-Überweisungen sollen innerhalb von drei Geschäftstagen, schriftlich eingereichte Überweisungen innerhalb von vier Tagen im gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum eingehalten werden. In Deutschland galt diese Regelung bisher schon, nun wird sie auch für andere Euro-Länder verbindlich. Ab 2012 gelten europaweit ein bis maximal zwei Geschäftstage.

Außerdem gibt es Änderungen bei Überweisungen in Papierform:
Die neuen AGBs verpflichten die Banken künftig nicht mehr dazu, den angegebenen Empfängernamen mit der Kontonummer abzugleichen. Hier ist besondere Vorsicht geboten, sonst landelt das Geld schnell auf einem falschen Konto. Für Online- und Telefonbanking galt diese Regelung bislang ohnehin nicht.

Können irrtümliche Überweisungen gestoppt werden?

Nein, mit der getätigten Überweisung, egal ob online, per Telefon oder in Papierform, wird das Geld vom Konto abgebucht und ist dann erst einmal weg. Wer es zurückholen will, ist dann auf die Kulanz seines Bankinstituts angewiesen.

Ist das Geld bei einer Überweisung zum falschen Konto weg?
Nach Auskunft der Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg kann das Geld nicht verloren gehen. Wichtig ist dabei aber, dass man sofort seine Bank benachrichtigt und um Rückbuchung des Betrags bittet. Gibt man allerdings eine falsche Kontonummer an, die tatsächlich existiert und der Empfänger gibt das Geld sofort aus, ist es tatsächlich unwiederbringlich verloren.

Was ändert sich, wenn die EC-Karte verloren oder gestohlen wurde?

Wenn Fremde mit der EC-Karte Geld abbuchen, dann müssen nach den neuen Regeln viele Bankkunden bis zu einer Höhe von 150 Euro für den Schaden haften. Sparkassen, Genossenschaftsbanken und manche Privatbanken kündigten allerdings an, auf die Selbstbeteiligung verzichten zu wollen. Gleich bleibt aber: Wer grob fahrlässig handelt und zum Beispiel seine Transaktionsnummern-Liste (TAN) im Geldbeutel hat oder die PIN auf die Karte schreibt, muss weiterhin unbegrenzt für den Schaden haften. Wer seine EC-Karte verliert, sollte schnellstmöglich seine Bank über den Verlust informieren. Lässt die Bank zu, dass mit der Karte weiterhin Geld abgehoben wird, so haftet sie allein für den entstandenen Schaden.

Was verändert sich bei Lastschriften?
Lastschriften für Zahlungen sind ab November innerhalb des gesamten europäischen Binnenmarkts möglich (das gilt für Privatbanken, andere Banken nutzen eine Übergangsfrist). Konkret bedeutet das, dass zum Beispiel die Stromkosten für eine Ferienwohnung im Ausland vom deutschen Konto abgebucht werden können. Ein Konto am Ferienort ist dafür dann nicht mehr nötig. Für diese Lastschriften sollen auch längere Rückholzeiten gelten: Der Bankkunde kann nach Abbuchung bis zu acht Wochen sein Geld zurückfordern.
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