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Alt 17-04-2002, 11:50   #1
nokostolany
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Steuern auf Aktien-Spekulationsgewinne kommen auf den Pruefstand

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Steuern auf so genannte Spekulationsgewinne aus
Wertpapierverkäufen müssen nach Ansicht des Bundesfinanzhofes (BFH) auf ihre
Verfassungsmäßigkeit überprüft werden. Mit diesem Hinweis hat das oberste
deutsche Steuergericht in München das Bundesfinanzministerium aufgefordert,
einem beim BFH anhängigen Revisionsverfahren um einen Steuerstreit beizutreten.
Das Ministerium hätte dann als Verfahrensbeteiligter das Recht, sich im
Verfahren zu äußern und eigene Anträge zu stellen, teilte der BFH am Mittwoch
mit.

In Fachkreisen gibt es seit langem eine Diskussion über die Gerechtigkeit
der entsprechenden Steuererhebung. Gewinne aus Wertpapierverkäufen müssen
versteuert werden, wenn die Papiere innerhalb eines Jahres nach dem Kauf wieder
veräußert werden. Nach Ansicht des BFH muss geprüft werden, ob bei der
steuerlichen Erfassung solcher Spekulationsgewinne ein strukturelles Defizit
vorlag, weil möglicherweise nur wenige Steuerpflichtige ihre Gewinne angaben.
Sollte dem so sein, muss nach BFH-Ansicht geprüft werden, ob diese
"Besteuerungsungleichheit zu Lasten der Steuerehrlichen zur
Verfassungswidrigkeit" der entsprechenden Steuervorschrift führt.

Falls das Ministerium dem Verfahren beitritt, wünscht der BFH Auskunft,
welche rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten den Finanzämtern im
Streitjahr des vorliegenden Falles (1997) zur Verfügung standen, um vorgelegte
Steuererklärungen auf Vollständigkeit bezüglich der erklärten
Spekulationsgewinne zu überprüfen. Außerdem müsse geprüft werden, welche
Möglichkeiten bestanden, nicht erklärte Spekulationsgewinne zu ermitteln. Der
BFH- Beschluss mit der Auforderung an das Ministerium zum Verfahrensbeitritt
erging bereits am 19. März (Az.: IX R 62/99).jb/DP/jkr



Quelle: News (c) dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH
__________________
gruß
Nok




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