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Alt 06-11-2009, 15:39   #1
Sofix
hab das Jodeldiplom
 
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Exclamation Frist zur Anmeldung von Ansprüchen an die Kaupthing Bank

Zitat:
Zitat von vorstandsschreck
Frist zur Anmeldung von Ansprüchen an die Kaupthing Bank endet am30.12.2009 Am 09. Oktober 2008 stellte die größte Bank Islands, die Kaupthing Bankhf., wegen Zahlungsunfähigkeit alle Auszahlungen an ihre Kunden sowie dieLiquiditätsversorgung für ihre Vertretungen im europäischen Ausland,darunter auch die deutsche Niederlassung, ein. Im Verlauf diesen Jahreswurden die Einlagen der 34.000 deutschen Kontoinhaber bis auf wenigeAusnahmen ausbezahlt. Zinsansprüche, die nach dem 09. Oktober 2008 fälligwurden, hat die Bank bis heute jedoch einbehalten. Insgesamt handelt essich um Zinsansprüche deutscher Anleger i.H.v. ca. 30 bis 40 Mio. Euro. Das Abwicklungs-Komitee der Bank ist unter Anwendung des isländischenInsolvenzrechts der Ansicht, dass es sich bei den offenen Zinsforderungender deutschen Sparer nicht um bevorrechtigte Forderungen wieKontoguthaben, sondern um sonstige ungesicherte Forderungen gegenüber derBank handeln soll. Das bedeutet, dass die Zinsen nur zu einer derzeit nochnicht feststehenden Quote und zu einem noch nicht feststehenden Zeitpunktbezahlt werden. Damit werden deutsche Sparer voraussichtlich ihre Zinsennur mit deutlichen Abschlägen ausbezahlt bekommen. Die offenen Zinsforderungen müssen die deutschen Anleger gegenüber derBank bis spätestens 30. Dezember 2009 in einem aufwändigen Verfahrenanmelden. Die notwendigen Unterlagen müssen per Post und in englischerÜbersetzung in Island eingereicht werden. Die Unterlagen zur Anmeldung derAnsprüche finden sich unter http://www.kaupthing.com/FAQ. Zur Vermeidung fehlerhafter Anträge, die die Ablehnung der Forderung zurFolge haben können, ist Anlegern mit Rechtsschutzversicherung zuempfehlen, für die Anmeldung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen,sofern die Kosten hierfür von der Versicherung übernommen werden. Bisherhaben die Rechtsschutzversicherungen in der Regel eine Kostenzusageerteilt. Die SdK ist nach Prüfung der Sachlage durch Rechtsanwalt Alexander Elsmannaußerdem der Auffassung, dass die Zinsen als bevorrechtigte Forderungeinzustufen sind, da auf Grund der anwendbaren deutschen AGB Zinsen denEinlagen zurechnen sind. Außerdem folgt die Einordnung von Zinsansprüchendeutscher Anleger als vorrangige Ansprüche dem Grundsatz derGleichbehandlung. Alle Kunden anderer Länder isländischer Banken erhieltenneben den Einlagen auch die Zinsen als vorrangige Forderungen ausbezahlt. SdK-Mitgliedern ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir an, die Anmeldungder Forderungen für eine Kostenpauschale von 50 Euro über den mit diesemFall befassten Rechtsanwalt Alexander Elsmann vorzunehmen. Wer aufanwaltliche Hilfestellung verzichten möchte, der findet Informationen zumSachverhalt unter http://kaupthingedge.foren-city.de.

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V 06. November 2009, München Quelle: www.sdk.org Pressekontakt: Lars Labryga
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