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Alt 18-07-2002, 16:03   #1
mr_ed
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Exclamation Website ohne Impressum drohen hohe Geldstrafen

Website ohne Impressum drohen hohe Geldstrafen

Die seit Jahresbeginn geltende Kennzeichnungspflicht von Internetseiten ist umstritten, sie beitet bietet Futter für Spammer und Abmahnvereine. Seit Anfang 2002 gilt: Keine Website ohne Impressum. Es trifft nicht nur kommerzielle Anbieter, auch wer Shareware zum Download bereitstellt, Werbebanner oder kostenpflichtige Links auf seiner Website hat, wird als Teledienst eingestuft und fällt unter die Kennzeichnungspflicht des Teledienstgesetzes (TDG). Die offen gelegte Identität ist für Surfer zwar äußerst hilfreich, bietet aber auch Spammern willkommene Daten, schreibt das IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen Ausgabe.

Folgt man jedoch den rechtlichen Vorschriften, bietet man den Suchrobotern der Spam-Versendern willkommene Nahrung. Statt erhoffter Kundenkontakte erhält man dann unzählige aufdringliche, ekelerregende und dämliche Werbebotschaften. "Langfristig ist der Widerspruch zwischen Transparenz und Datenschutz nur durch die Unterstützung von Politik und Gesetzgebung zu lösen", kommentiert iX-Redakteurin Ute Roos die Lage.

Im Impressum dürfen neben Namen und Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse weitergehende Pflichtdaten nicht fehlen. All diese Informationen müssen ohne längeres Suchen auffindbar sein. Eine Verknüpfung auf der Startseite des Online-Angebots auf das Impressum ist daher ratsam.

Wer die Informationspflicht missachtet, dem drohen unter Umständen Geldbußen bis zu 50.000 Euro, wovon jedoch in der Praxis bislang kaum Gebrauch gemacht wurde. Weitaus wahrscheinlicher ist dagegen, dass missgünstige Mitbewerber oder Abmahnvereine den Betreiber einer Website abmahnen.
quelle: de.internet.com
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gruß
mr_ed


Kein Vermögen ist so groß, dass es sich nicht an der Börse verlieren ließe. (André Kostolany)
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Alt 21-07-2002, 01:59   #2
nokostolany
Chartspezi & Moderator
 
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Registriert seit: Nov 2000
Beiträge: 24.111
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da überlegt man sich andererseits doch zweimal, ob man eine homepage aufmacht oder nicht !!!

wieso soll nicht gleich die bankverbindung, pin und tans dazu ???
__________________
gruß
Nok




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Alt 01-08-2002, 15:30   #3
pluto
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Beiträge: 1
Hallo,

wer eine Homepage betreibt und nicht will, dass Spam-Roboter sein Impressum auslesen, dem empfehle ich das Impressum mit einem Grafikprogramm zu erstellen und als GIF in die Homepage einbinden. Auf Mailto-Links muss man dann allerdings verzichten.

Gruß Pluto
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Alt 01-08-2002, 15:32   #4
OMI
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Da sag ich doch erst mal Herzlich Willkommen an Board Pluto!

Und prima, dass Du gleich aktiv wirst!
__________________
Schöne Grüße
OMI
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Alt 01-08-2002, 16:05   #5
Badinvestor
TBB Starmember
 
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Beiträge: 378
Hi Pluto . Welcome on Board. Yeap langsam ist es bald nicht mehr auszuhalten .
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Alt 01-08-2002, 16:42   #6
Gast
 
Beiträge: n/a
ganz so einfach ist es nicht. Man erstmal darüber streiten, ob das TDG einschlägig ist.

AUszug aus §2 TDG:

Zitat:
(1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung von kombinierbaren Daten wie Zeichen, Bilder oder Töne bestimmt sind und denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt (Teledienste).

(2) Teledienste im Sinne des Absatzes 1 sind insbesondere1. Angebote im Bereich der Individualkommunikation (zum Beispiel Telebanking, Datenaustausch),2. Angebote zur Information oder Kommunikation, soweit nicht die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht (Datendienste, zum Beispiel Verkehrs-, Wetter-, Umwelt- und Börsendaten, Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungsangebote),
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Alt 01-08-2002, 16:46   #7
Gast
 
Beiträge: n/a
§6 TDG spezifiziert nähert die geforderten Maßnahmen....

Zitat:
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post ,3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
Also nichts mit Telefonnr. oder soetwas.
Insgesamt bleibt es also beim Alten für natürliche Personen (also Privat-Leute), nur das jetzt eine leichte Kontaktaufnahme zwingend erforderlich ist.
Das ist mE auch erforderlich, um Verantwortliche direkt zu erreichen.
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Alt 02-08-2002, 07:38   #8
nokostolany
Chartspezi & Moderator
 
Benutzerbild von nokostolany
 
Registriert seit: Nov 2000
Beiträge: 24.111
Thumbs up

hey PLUTO !

der tipp mit der grafik ist jedenfalls super !
__________________
gruß
Nok




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