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Alt 27-08-2005, 10:09   #1
Stefano
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Beiträge: 8.226
Lightbulb Thema: Rechtsschutzversicherung

Folgender Sachverhalt:

Rechtsschutzversicherung=RSV wurde am 01.06.1997 abgeschloßen. Versicherungsschutzbeginn nach 3monatiger Wartezeit am 01.09.1997

Bereits am 30.04.1996 Kreditaufnahme von Ehemann, am gleichen Tag Bürgschaft durch die Ehefrau.

Bürgschaft wird durch die Bank in 2003 in Anspruch genommen, Frau muß zahlen in mtl. Raten.

2005 Frau wird arbeitslos und läst dies der Bank über einen Anwalt mitteilen. Bank kommt entgegen und erläßt den Rest der Schulden, Frau erhält Bürgschaftsabtretung zurück.

Frau möchte die Kosten für das Anwaltsschreiben über ihre RSV ausgleichen lassen, da Ehemann in der RSV mit eingeschloßen ist.

Frage: Zahlt die RSV
__________________
Ciao Stefano

Ich wurde nicht gefragt...ob ich geboren werden wollte...
Ich werde nicht gefragt...ob ich sterben will...
also lasst mich LEBEN...wie ich es will...!
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