Zurück   Traderboersenboard > Börse, Wirtschaft und Finanzen > Wirtschaftsdaten und allgemeine Finanzthemen

Antwort
 
Themen-Optionen Thema bewerten
Alt 30-01-2007, 14:28   #1
simplify
letzter welterklärer
 
Benutzerbild von simplify
 
Registriert seit: Jul 2002
Ort: Chancenburg, Kreis Aufschwung
Beiträge: 35.728
idee für einen nebenjob

wer sich ein paar euro nebenbei verdienen möchte, der sollte hier mal schaun.

Der deutsche Industrie- und Handelskammertag warnt seine Mitglieder vor einer Klagewelle. Eine neue EU-Richtlinie für elektronische Post könnte zur Abmahnung von bis zu drei Millionen Unternehmen in Deutschland führen – mit 2 000 Euro Kosten pro Fall.

http://www.handelsblatt.com/news/Rec...mahnwelle.html

es geht darum, dass firmen die im handelsregister eingetragen sind, nun auch bestimmte vorschriften beim e-mail verkehr einhalten müssen.http://www.godmode-trader.de/news/?ida=554188&idc=64
wie der beitrag richtig feststellt, macht das kaum ein unternehmen im moment richtig, da unwissenheit herrscht.

wie man an solche emails kommt? ganz einfach, man sucht sich firmen aus dem telefonbuch o. seiner umgebung und macht irgend eine anfrage.
schon bekommt man eine email und wenn die nicht peinlichst den EU vorschriften entspricht, macht man eine kostenpflichtige abmahnung.
__________________


Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken
simplify ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30-01-2007, 19:13   #2
simplify
letzter welterklärer
 
Benutzerbild von simplify
 
Registriert seit: Jul 2002
Ort: Chancenburg, Kreis Aufschwung
Beiträge: 35.728
Zitat:
die Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen gelten nach der Umsetzung einer EU-Richtlinie seit dem 1. Januar 2007 auch für die Korrespondenz mittels E-Mail, weil der Gesetzgeber den § 35a GmbHG und weitere Gesetze geändert hat.



Von der Öffentlichkeit weithin unbemerkt, ist seit Jahresbeginn 2007 in den Paragrafen

· 37a HGB und 125a HGB,

· 35a GmbH-Gesetz sowie

· 80 Abs. 1 Aktiengesetz



nicht mehr von "Geschäftsbriefen" die Rede.



In § 35a Abs.1 Satz 1 wurden nach dem Wort “Geschäftsbriefen” die Wörter “gleichviel welcher Form” eingefügt, und zwar durch Art. 10 Nr.3 i. V.m. Art.13 Abs. 2 des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) (aF) vom 10.11.06 (BGBl_I_06,2553).
__________________


Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken
simplify ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Es ist jetzt 22:17 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.