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Alt 18-05-2003, 22:01   #1
saida
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Trittin will Ökostrom breiter fördern

Trittin will Ökostrom breiter fördern
Große Wasserkraftwerke sollen profitieren
Thorsten Knuf

BERLIN, 18. Mai. Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) will die Förderung von Ökostrom ausdehnen. Wie die Berliner Zeitung aus Regierungskreisen erfuhr, will Trittin bei der anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) insbesondere dafür sorgen, dass künftig auch Ökostrom aus großen Wasserkraftwerken mit einer Leistung von mehr als fünf Megawatt unter die Förderung fällt. Das sieht der Referentenentwurf zur EEG-Reform vor, den das Umweltministerium fast komplett fertig gestellt hat und der in den kommenden Wochen von den Fraktionen der rot-grünen Regierungskoalition erörtert werden soll. Bisher berücksichtigt das EEG neben Energieträgern wie Wind-, Solarkraft oder Biogas lediglich Strom aus kleineren Wasserkraftwerken mit geringer Leistung, obwohl die Große Wasserkraft als effizienteste Ökostromquelle überhaupt gilt.
Neue Regeln für Solarenergie

Wie es in den Kreisen hieß, soll die Förderung künftig auch greifen, wenn die Betreiber großer Anlagen ihre Kraftwerke modernisieren. Neubauten an bestehenden Standorten werden wiederum unterstützt, sofern durch die Maßnahme eine Leistungssteigerung von mindestens 20 Prozent zu erwarten ist. Den Angaben zufolge ist die letztgenannte Regelung auf das Kraftwerksprojekt Neu-Rheinfelden zugeschnitten. In Rheinfelden bei Lörrach (Baden-Württemberg) will die EnBW-Tochter Naturenergie ein 100 Jahre altes Kraftwerk durch einen Neubau ersetzen. In den kommenden Jahren sind dort Investitionen in Höhe von insgesamt 400 Millionen Euro geplant.

Wie weiter zu erfahren war, plant Trittin im Rahmen der EEG-Novelle auch Veränderungen bei der Solarenergie-Förderung. So soll der so genannte 100-Kilowatt-Deckel entfallen und durch drei Förderstufen ersetzt werden. Laut Referentenentwurf soll es künftig gestaffelte Sätze für Solaranlagen in Freiflächen, Großanlagen auf Gebäuden sowie Kleinanlagen auf Gebäuden geben.

Das bisher gültige EEG datiert aus dem Jahr 2000. Mit dem Gesetz will die rot-grüne Koalition angesichts der fortschreitenden Erderwärmung den Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Stromverbrauch bis zum Jahr 2010 von derzeit sieben Prozent auf mindestens 12,5 Prozent erhöhen. Das Gesetz hat insbesondere in der Wind- und Solarbranche einen Investitionsboom ausgelöst. Die Novelle dient dazu, die vorhandenen Instrumente zu schärfen und eine Kostenexplosion zu vermeiden. Durch das EEG erhalten die Produzenten von Ökostrom zwar keine direkten Zuwendungen. Allerdings wurden die Netzbetreiber dazu verpflichtet, den Ökostrom abzunehmen und mit Mindestsätzen zu vergüten.


quelle: berlinerzeitung
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