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Alt 03-10-2002, 21:11   #1
saida
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Versicherer sollen Aktienpakete neu bewerten

Versicherer sollen Aktienpakete neu bewerten

03. Okt 21:18


In der hochsensiblen Frage der bilanziellen Behandlung von Aktien-Paketen der Versicherer haben die Wirtschaftsprüfer einen Vorschlag vorgelegt. Er verlangt Korrekturen, gibt aber viel Spielraum.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IdW) hat einen Vorschlag für die Bewertung von Aktien in den Bilanzen von Versicherungen vorgelegt. Demnach halten die Versicherungsfachleute des Instituts «Bewertungskonsequenzen für unausweichlich, sofern die Zeitwerte über längere Zeit nennenswert gesunken sind», heißt es in der im Internet veröffentlichten Stellungnahme. Wenn sich diese Ansicht durchsetzt, könnten viele Versicherer zu hohen Abschreibungen gezwungen sein.

Die Stellungnahme des IdW


Laut einem Bericht der Tageszeitung «Die Welt» hat eine ganze Reihe von ihnen noch Aktien zu deutlich überhöhten Werten in den Büchern stehen. Dabei beruft sich das Blatt auf Branchenkenner. Im Vorfeld der IdW-Stellungnahme hätten Branchenvertreter deshalb Druck ausgeübt, um möglichst milde Bewertungsmaßstäbe zu erreichen.

Das scheint teilweise gelungen zu sein: Zwar spricht sich das IdW US-Regeln folgend dafür aus, dass es Wertberichtigungen geben muss, wenn der Börsenkurs einer Aktie sechs Monate am Stück mindestens 20 Prozent unter dem verbuchten Wert gelegen hat. Eine Korrektur solle es auch geben, wenn der Kurs ein ganzes Jahr mindestens zehn Prozent niedriger war als der Buchwert. Da die meisten Börsen seit mehr als zwei Jahren fast ununterbrochen fallen und der Dax auf einem Sechs-Jahres-Tief steht, sollten diese Voraussertungen in vielen Fällen vorliegen.



Analysen als Gegenbeweis

Allerdings schreiben die Prüfer auch von der «Möglichkeit, dass gegenwärtige Kurse nicht den vollen Wert eines Wertpapiers wiederspiegeln». In solchen Fällen müsse festgelegt werden, welcher Teil der Wertminderung als dauerhaft und welcher als nur vorübergehend anzusehen ist - abgeschrieben werden muss nur die dauerhafte Wertminderung. Den Nachweis einer nur vorübergehenden Wertminderung können die Versicherer mit Hilfe von Analysten-Studien oder sogar eigener Analysen erbringen. (nz)

quelle: netzzeitung.de
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