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Alt 05-07-2007, 07:09   #1
Starlight
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Sammelklagen gegen 20 US-Unternehmen

Sammelklagen gegen 20 US-Unternehmen
[15:00, 04.07.07]


Von Nadine Oberhuber


In den USA ist eine Sammelklage gegen 20 Unternehmen abgeschlossen. Daraufhin stehen nun 125 Millionen US-Dollar zur Verteilung an die Aktionäre an. Anleger, die Anteile dieser Firmen besitzen, können nun Ansprüche geltend machen, auch, wenn sie bisher nicht an der Klage beteiligt waren. Dazu müssen sie bis zum 31. August ein Anspruchsformular einsenden.



Für die folgenden 20 Unternehmen wurde in den USA eine Sammelklage im Sinne der Anleger entschieden, teilt die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) mit. Damit steht eine Auszahlungssumme von insgesamt 125 Millionen US-Dollar bereit:

Aether Systems, B2B Internet HOLDRs, CMGI, Doubleclick, ETOYS, EXCITE@HOME, Exodus Communications, GOTO.COM, Homestore.com, InfoSpace, Internet Architecture HOLDRs Trust, Internet Capital Group, Internet HOLDRS Trust, Internet Infrastructure HOLDRs Trust, Ivillage, Lifeminders, Looksmart, Openware Systems, PETS.COM und Quokka Sports.

Alle Anleger, die von einem oder mehreren der oben genannten Unternehmen Aktien erworben haben, können nun ihre Ansprüche geltend machen. Die jeweiligen Zeiträume variieren von Unternehmen zu Unternehmen. Insgesamt stehen 125 Millionen US-Dollar zur Verteilung an die geschädigten Anleger bereit.

Um eine Entschädigungszahlung zu erhalten, müssen Sie auch nicht selbst an der Sammelklage beteiligt gewesen sein. Es reicht aus, das vorgesehene Anspruchsformular (unten zum Download) auszufüllen und in die USA an den Administrator des Entschädigungsfonds senden. Um den bürokratischen Aufwand zu beschränken, hat der Administrator Merrill Lynch die 20 Unternehmen in einem Anspruchsformular zusammengefasst.

Das ausgefüllte Antragsformular muss bis spätestens 31. August 2007 an den Administrator gesendet werden. Entscheidend ist dabei das Datum des Poststempels.

Bei der Anmeldung ihrer Ansprüche gehen Anleger laut Aussage der DSW kein Kosten- oder Gebührenrisiko eingehen. Sämtliche Gerichts- oder auch Rechtsanwaltskosten sind bereits durch den Entschädigungsfonds abgedeckt. Es können lediglich Scheckeinreichungsgebühren fällig werden. Zu deren Höhe sollten Anleger vorsichtshalber ihre Bank fragen.

Die DSW bietet für dieses Verfahren auch einen Ausfüllservice an. Dazu benötigt die Schutzvereinigung lediglich verschiedene Dokumente, übernimmt aber dafür die gesamte organisatorische Abwicklung. Auch die Erledigung weiterer, möglicherweise später notwendig werdender Korrespondenz mit dem Administrator sei darin enthalten. Die Ausfüllhilfe kostet 30 Euro für DSW-Mitglieder und 50 Euro für Nicht-Mitglieder.

http://www.boerse-online.de/steuern-...ll/490094.html
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