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Alt 30-06-2002, 23:17   #1
crazy_coco
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Delistingbestimmungen in Amerika

Hier einige Infos über das Delisting in Amerika...

Für die Aufrechterhaltung des Listings am NASDAQ National Market muß ein Unternehmen bestimmte Kriterien nachhaltig erfüllen . Ein wesentliches Kriterium ist dabei: der Aktienkurs darf nicht unter die 1-Dollar-Marke fallen. Sollte die Aktie mehr als 30 Tage unter dieser Marke notieren, so informiert die NASDAQ das betreffende Unternehmen von dem bevorstehenden Delisting, bzw. der Rückstufung an den OTC-Handel.

Dem Delisting kann das Unternehmen nur entgehen, wenn der Aktienkurs innerhalb von drei Monaten an mindestens zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen über der 1-Dollar-Marke notiert. Die betroffenen Firmen werden alles tun, um dies zu erreichen, denn sollten sie ihr NASDAQ-Listing verlieren, so werden sie es aller Voraussicht nach niemals mehr zurückgewinnen können.

Die Kriterien für ein evtl. Relisting sind nämlich weitaus schwieriger zu erfüllen, als für die Rettung eines bereits bestehenden Listings. So muß etwa der Aktienkurs nachhaltig über der 5-Dollar-Marke notieren und die Netto-Vermögenswerte des Unternehmens müssen 6 Millionen Dollar übersteigen. Die NASDAQ hat bereits angekündigt, diese Regeln jetzt strikt einzuhalten - vielen NetStocks droht ein Delisting, und damit das wahrscheinliche Ende ihrer (selbständigen) Existenz.

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"Wenn eine Aktie für 30 aufeinander folgende Tage unter einen Dollar rutscht, erhält das Unternehmen von uns die gelbe Karte", erklärt Nasdaq-Sprecher Wayne Lee. 90 Tage später erfolge dann die rote, meinte Lee weiter. Und es gibt nur eine Möglichkeit, dem drohenden Fiasko zu entgehen: Der Kurs des Firmenpapiers muss für mindestens zehn Tage über einem Dollar notiert sein, ansonsten erfolgt der Ausschluss.

Eine gute Handvoll weiterer Kriterien steht auf der To-Do-Liste von Unternehmen, die in die Nasdaq aufgenommen werden und dort bleiben wollen; dazu zählen unter anderem die Marktkapitalisierung, die Höhe der Einnahmen oder eben der Preis pro Aktie. Läuft etwas schief, wird die Firma verwarnt.
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Anmerkung am Rande: Nicht immer werden diese Voraussetzungen von der Nasdaq Behörde exakt eingehalten ,z.B. im Falle Razorfish dauerte es ewig lange bis sie eine Warnung erhielten, da notierte der Aktienkurs schon Monate unter 1 Dollar.

Liebe Grüße von Coco
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Alt 30-06-2002, 23:29   #2
OMI
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Plädiere auch für eine rigorose Umsetzung! - Auch am Neuen Markt!

Coco, weißt Du, gibt es eine Regelung für den Fall, dass Unternehmen ein "verkehrten" Aktiensplit machen? Denn damit kann man den Kurs natürlich wieder über die entscheidende Marke treiben. Ein Unternehmen hatte dies auch schon mal anekündigt - weiß aber nicht mehr welches...
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Schöne Grüße
OMI
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Alt 30-06-2002, 23:49   #3
crazy_coco
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Reverse Splits

Beim "umgekehrten" Split hat der Aktionär nach Durchführung der Depotbuchung weniger Aktien der Gesellschaft im Bestand. Ein Reverse Split wird in der Regel bei Penny Stocks durchgeführt, wobei dieser zum größten Teil nicht vorher angekündigt wird. Die Informationspflicht liegt hier beim Kunden. Eine durch einen Reverse Split entstandene Short Position muß durch den Kunden eingedeckt werden.

Diese Kapitalmaßnahme verringert die Gesamtzahl der ausstehenden Aktien (outstanding shares) und erhöht den Gewinn pro Aktie (earning per share). Die Marktkapitalisierung bleibt gleich. Folglich erhöht sich dadurch der Aktienkurs.

Beispiel: Die Aktiengesellschaft kündigt einen Reverse Split im Verhältnis 1:5 (1 for 5) an.


Beispiel
Ratio =Bezugsverhältnis 1:5
Payable =Trenntermin 21.06.2002
Exdate =Ex-Tag 22.06.2002


Beispiel 1:
Stückzahl vor dem Reverse Split: 100 Kurs: 10 $ Stückzahl nach dem Reverse Split: 20 Kurs: 50 $

Beispiel 2:
Stückzahl vor dem Reverse Split: 99 Kurs: 10 $ Stückzahl nach dem Reverse Split: 19,8 Kurs: 50 $

Für den Bruchteil von 0,8 Stück (Aktienspitzen) aus Beispiel 2 bekommt der Kunde normalerweise einen Barausgleich zum Eröffnungskurs am Ex-Tag oder die Stückzahl wird auf- bzw abgerundet. Welche dieser beiden Varianten Anwendung findet, entscheidet die jeweilige Aktiengesellschaft.

Theoretisch verfünffacht sich in diesem Fall der Aktienkurs am Ex-Tag.

Ex-Tag = Tag an dem der Reverse Split an der Börse gehandelt wird.

Trenntermin = Alle Kunden, die zu diesem Termin abends die Stücke im Bestand haben, nehmen an der Kapitalveränderung teil.

Was passiert mit offenen Orders?
Bestehende offene Orders in der jeweiligen Aktie werden am Ex-Tag gestrichen. Dies kann jedoch nur dann geschehen, wenn die Firma den Reverse Split rechtzeitig ankündigt. Penson übernimmt daher keine Garantie für eine Streichung der offenen Orders.

Beleg - Buchungsanzeige:
Die Verbuchung des Reverse Splits ist im monatlichen Kontoauszug (Account Statement) ersichtlich.

Teilnahme:
Der Kunde nimmt an dieser Kapitalveränderung automatisch ohne Erteilung einer Weisung teil.

Anmerkung : Es wurde die Möglichkeit eines Re-Splits vor einiger Zeit auch bei einer Hauptversammlung bei RAZF diskutiert, aber ich denke auch hier gibt es sicher strenge Auflagen, denn Re-Splits werden an der Nasdaq eigentlich recht selten vollzogen.

Grüße von Coco
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Alt 30-06-2002, 23:53   #4
OMI
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Ja, so war der korrekte Begriff - es ist schon spät

Danke für die ausführlich Erklärung ... immer wieder schon, den offiziellen Sprachlaut zu lesen .

Werde mal die nächste Woche kucken, ob es hierfür eine spezielle Regel für die Nasdaq gibt... denn dann könnte die 1$-Regelung doch zu leicht ausgehebelt werden ... und das kann ja nicht der Sinn der Sache sein
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Schöne Grüße
OMI
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Alt 12-10-2002, 00:33   #5
crazy_coco
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Nasdaq erwägt Regeländerungen

Die US-Technologiebörse Nasdaq denkt angesichts der aktuellen Marktschwäche über Reglementänderungen nach. Die Regeln über den Ausschluss von Aktien vom Börsenhandel werden möglicherweise gelockert.

Es gehe dabei um die Aktien, die längere Zeit unter einem Dollar gehandelt werden, sagte Nasdaq-Chairman Hardwick Simmons am Donnerstag bei der Jahreskonferenz des Verbandes der US-Wertpapierhändler in Boca Raton. Diesen so genannten Penny-Stocks droht nach den Regeln der Nasdaq der Ausschluss vom Börsenhandel (Delisting). Nach Angaben von Simmons notieren derzeit rund 500 der insgesamt 3800 an der Nasdaq gehandelten Aktien unter der Ein-Dollar-Marke. Dies konfrontiere den Finanzmarktbetreiber mit der Frage, ob er die Regeln für die Penny-Stocks ändern wolle oder nicht.

Nach ihren Listing-Standards teilt die Nasdaq Firmen mit, dass sie ihnen ein Delisting droht, wenn ihre Aktien-Schlusskurse 30 Handelstage in Folge unter einem Dollar liegen. Zum Delisting kann es kommen, wenn die Aktien dann in einem Zeitraum von 90 Kalendertagen nicht mindestens an zehn aufeinander folgenden Tagen mit einem Kurs von über einem Dollar aus dem Handel gehen.

Simmons sagte, er habe seit Anfang der 70er Jahre nicht mehr so eine düstere Zeit für die Märkte erlebt. Seinen Worten zufolge belief sich der Marktkapitalisierung der an der Nasdaq gelisteten Firmen Ende 1999 noch auf rund 6,5 Billionen $. Seitdem seien vier Billionen $ an Investorengeldern ausradiert worden.

© 2002 Reuters
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liebe Grüße von Coco
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Alt 31-01-2003, 15:17   #6
crazy_coco
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Nasdaq: Änderung an $1 Mindestanforderung?


https://www.boerse-go.de/nachricht/N...ng,a20719.html
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liebe Grüße von Coco
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