Alt 09-06-2005, 11:00   #31
Sofix
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Türkische Lira:

Altes Geld nur noch dieses Jahr gültig

Die Türkei hat vor wenigen Monaten eine neue Währung eingeführt. Die Währung heißt zwar immer noch Lira, doch die Zahlen auf den Geldscheinen haben jetzt sechs Nullen weniger. Offiziell heißt das Geld jetzt „Neue Türkische Lira“ und trägt das Währungskürzel TRY. Im Jahr 2005 kann mit beiden Währungen bezahlt werden, sie gelten parallel nebeneinander.

Doch Urlauber sollten aufpassen. Ende 2005 verlieren die alten Scheine und Münzen ihr Gültigkeit, ab Januar 2006 gilt nur noch die neue Währung. Wer dieses Jahr in die Türkei fliegt, sollte daher nach Möglichkeit keine alten Scheine mit nach Deutschland bringen. Ist die nächste Türkeireise erst wieder ein Jahr später geplant und möchte man dann übrig gebliebenes Geld wieder mitnehmen, kann es passieren, dass die Läden das Geld nicht mehr akzeptieren.

Sparfüchse tauschen am besten sowieso erst in der Türkei, denn dort sind die Umtauschkurse günstiger als in Deutschland. Allerdings sollte man den Umtausch nicht im Hotel vornehmen, sondern in Postämtern oder bei staatlichen Banken, etwa der Ziraat Bank oder der Halkbank.
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Alt 15-06-2005, 11:28   #32
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Lebensversicherung:

Längeres Widerrufsrecht

Beim Abschluss eines Geschäfts gilt normalerweise ein 14-tägiges Rückgaberecht. Diese Regel galt bislang auch für Lebensversicherungskunden, die einen neuen Vertrag unterschrieben hatten. Seit kurzem hat sich diese Frist verlängert. Für den Widerruf der Vertragsunterschrift haben Versicherungsnehmer jetzt bis zu 30 Tage Zeit.

Die neue Regelung ist am 8. Dezember 2004 in Kraft getreten und gilt seither für alle Verträge von diesem Tag an. Eingeschlossen sind alle Einzelverträge für die private Altersvorsorge, neben Lebensversicherungen also auch Rentenpolicen und Rürup-Verträge. Wichtig: Die 30-tägige Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Kunde die Versicherungsbedingungen in den Händen hält. Im Zweifelsfall muss die Gesellschaft nachweisen, wann die Unterlagen zugegangen sind.

Auch ist es Sache der Gesellschaft, den Kunden auf die neue, verlängerte Widerspruchsmöglichkeit hinzuweisen. Versäumt der Vertreter dies, hat der Versicherte das Recht, den Vertrag noch ein Jahr nach Zahlung des ersten Beitrags zu widerrufen.
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Alt 21-06-2005, 11:16   #33
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Schlüsselverlust:

Keine generelle Mieterhaftung

Kommt einem Mieter der Wohnungsschlüssel abhanden, muss er nicht in jedem Fall die Kosten für dessen Ersatz oder gar den Austausch des Schlosses übernehmen, entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht (Az. 7 U 165/03).Hintergrund des Urteils war die Frage, ob ein Mieter auch dann die anfallenden Kosten tragen muss, wenn er für das Abhandenkommen des Schlüssels keine Schuld trägt.

Im konkreten Fall beinhaltete der Mietvertrag eine Klausel, nach der die Mieter stets dazu verpflichtet waren, den Verlust eines Haus- oder Wohnungsschlüssels zu ersetzen. Die Richter verwarfen diese Vertragsklausel.

Nach Ansicht des Gerichts dürfe der Vermieter die Kosten nur dann in Rechnung stellen, wenn der Mieter den Schlüsselverlust tatsächlich verursacht hat. Trägt er dagegen keine Schuld, etwa bei einem Diebstahl, so müsse der Mieter die Kosten auch nicht tragen. Das gleiche gelte, wenn trotz Verlusts der Missbrauch des Schlüssels ausgeschlossen ist. Das sei regelmäßig dann der Fall, wenn die Adresse weder auf dem Schlüssel noch auf dem Schlüsselbund vermerkt ist.
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Alt 23-06-2005, 11:19   #34
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Investmentfonds:

Hohe Transparenz und Anlagesicherheit

Das Thema Sicherheit hat für viele Geldanleger oberste Priorität. Festzinssparer gehen ganz auf Nummer sicher, Käufer börsennotierter Wertpapiere nehmen immerhin in Kauf, dass ihre Anteilscheine im Wert schwanken. Was aber niemand möchte: Seinen Einsatz wegen der Insolvenz eines Unternehmens gänzlich verlieren. Solche Ausfallrisiken beinhalten aber zum Beispiel Zertifikate.

Wesentlich besser haben es da Fondssparer. Investmentfonds bieten nämlich den Vorteil, dass das eingesetzte Kapital als Sondervermögen auch dann sicher ist, wenn die Fondsgesellschaft Konkurs anmelden sollte. Fair geht es auch beim Verkauf von Anteilen zu: Der Rücknahmepreis eines Fondsanteils resultiert einzig aus dem Inventarwert des Fondsvermögens. Die täglichen An- und Verkäufe von Fondsanteilen haben keinen Einfluss auf die Anteilspreise. Anders bei Zertifikaten: Obwohl diese Wertpapiere an der Börse gehandelt werden, fehlt es häufig an klaren Vorgaben für die Preisbildung. In der Regel bestimmt der Emittent die Geld- und Briefkurse allein.

Hohe Kostentransparenz bei Fonds gewährleistet zudem die so genannte Total Expense Ratio: Die Ertrags- und Aufwandsrechnung gibt dem Anleger einen klaren Überblick über die Kostenstruktur des Fonds. Ferner sind Investmentfonds sehr gut miteinander vergleichbar: Wertentwicklungsstatistiken, Ratings und Rankings renommierter Agenturen geben dem Anleger einen sehr guten Überblick, welcher Fonds zu den besten seiner Klasse gehört und welcher nicht. Zertifikate sind wegen ihrer großen Diversifizierung dagegen kaum untereinander vergleichbar und besitzen auch keine Ratingnoten.
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Alt 29-06-2005, 10:13   #35
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Unterhalt:

Einkommenserhöhung für alle Kinder

Kinder geschiedener Eltern haben Anspruch auf höheren Unterhalt, wenn sich das Nettoeinkommen des Unterhaltszahlers erhöht. Das gilt selbst dann, wenn die Einkommensverbesserung nicht auf eine Lohnerhöhung zurückzuführen ist, sondern sich wegen erneuter Heirat lediglich aus dem Splittingvorteil des neuen Paares ergibt.


Mit dieser Entscheidung wies das Oberlandesgericht Karlsruhe den Einspruch eines Vaters zurück, der den Unterhaltsanspruch für sein Kind aus erster Ehe nach erneuter Heirat weiterhin auf der Basis seines bisherigen Nettoeinkommens zahlen wollte (Az. 2 UF 39/04). Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass bei Unterhaltsfestlegungen immer zwischen dem Anspruch des Ex-Partners und dem des Kind unterschieden werden müsse. Danach wird der Partner-Unterhalt nach der Höhe des Einkommens zum Zeitpunkt der Scheidung festgelegt. Der Kindes-Unterhalt hängt dagegen von der Höhe des aktuellen Einkommens ab.

Das Prinzip des steigenden Unterhaltsanspruchs ist eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts. Damit soll die Benachteiligung von Kindern aus erster Ehe gegenüber Kindern aus zweiter Ehe vermieden werden. Allerdings darf der Unterhalt immer nur dann steigen, wenn der Selbstbehalt des Unterhaltszahlers nicht angegriffen wird.
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Alt 30-06-2005, 10:36   #36
romko
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Nciht aktuell aber trotzdem amüsant (Gras=lebenslang, aber jeder kann mit Gewehren rumlaufen):

"Es gibt 100.000 absolute Marihuana Raucher in den USA und die meisten sind Neger, Hispanics, Philippinos oder Entertainer.
Ihre teuflische Musik, Jazz, Swing resultiert aus dem Konsum von Marihuana.
Dieses Marihuana bewirkt, dass weiße Frauen sexuelle Beziehungen zu Negern, Entertainern und anderen suchen."

"... Grund Nr. 1, Marihuana zu verbieten, ist dessen Effekt auf die degenerierenden Rassen."

"Marihuana ist eine abhängig machende Droge, die bei ihren Verwendern Wahnsinn, Kriminalität und Tot hervorruft."

"Sie rauchen einen Joint und es ist wahrscheinlich, dass Sie Ihren Bruder töten."

"Marihuana ist die am meisten Gewalt erzeugende Droge in der Geschichte der Menschheit."

Harry Anslingers Aussage vor der entscheidenden Marihuana Anhörung im US-Senat, 1937
Aufgrund dieser Aussagen wurde Cannabis in den USA verboten.
Es folgten Verbote weltweit.
Allein in den USA haben Menschen wegen Marihuana bisher mehr als 14.000.000 Jahre in Haft gesessen!
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"Ein Spiel dauert 90 Minuten und am Ende gewinnt Deutschland!"
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Alt 05-07-2005, 17:27   #37
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Krankenkassenbeitrag:

Auch Studenten müssen mehr bezahlen

Die Änderungen des Krankenkassenbeitrags zum 1. Juli 2005 wirken sich auch auf die Monatsbeiträge für Studenten und Fachhochschüler aus. So steigt der Beitrag von 46,60 Euro monatlich auf 48 Euro pro Monat. Hinzu kommt der Betrag für die Pflegeversicherung von künftig 7,92 Euro für Studenten mit Kinder und 9,09 Euro für Kinderlose.

Die Erhöhung gilt aber nur für zwei Monate. Ab September werden die monatlichen Krankenkassenbeiträge wieder etwas ermäßigt. Grund ist das Absinken des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes aller gesetzlichen Krankenkassen, der Teil der Berechnung des Monatsbeitrags für Studenten ist. Mit Beginn des Wintersemesters sind dann 47,53 Euro monatlich an die Krankenkasse zu zahlen.

Hintergrund: Ab 1. Juli müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Beitragssätze um 0,9 Prozent senken. Damit sollen die zusätzlichen Beiträge für Krankengeld und Zahnersatz ausgeglichen werden, die die Versicherten von diesem Zeitpunkt allein zu tragen haben. Im gleichen Atemzug müssen Krankenversicherte aber einen einkommensabhängigen Beitrag von 0,9 Prozent für Zahnersatz und Krankengeld zusätzlich bezahlen. Daran beteiligen sich Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger nicht.
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Alt 08-08-2005, 11:37   #38
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EU-Fahrzeuge:

Käufer kann Wagen nicht zurückgeben

EU-Neuwagen sind wegen ihres niedrigen Preises bei Autokäufern sehr beliebt. Käufer müssen aber damit rechnen, dass sie im Falle eines Mangels weniger Rechte genießen als bei heimischen Autohändlern. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied jetzt, dass Importvermittler einen EU-Wagen nicht zurücknehmen müssen, selbst wenn dieser Mängel aufweist. (Az. IV A / - S 0321 - 34/05)

Im Gerichtsfall kaufte ein Autofahrer einen Neuwagen, der in Spanien produziert worden war. Über Holland gelangte das Fahrzeug durch einen Importvermittler nach Deutschland. Der Haken: Statt des gewünschten und bestellten Modells aus dem Jahr 2003 erhielt der Käufer ein Auto aus dem Jahr 2002

Der Autofan wollte das nicht akzeptieren und verlangte den Kaufpreis zurück. Zu Unrecht, sagte das Gericht. Im Normalfall wird der Vermittler nämlich nicht Eigentümer des Fahrzeugs und er behält auch den Kaufpreis nicht ein. Er erhält nur ein Art Provision für die Vermittlung des Geschäfts. Der Käufer müsse seine Rechte daher beim Verkäufer im Kaufland geltend machen.
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Alt 23-08-2005, 14:58   #39
Tester32
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Exclamation Juristische Tipps für den Alltag

(cid) - Auf der Web-Seite www.recht-in.de können sich Internet-Nutzer juristische Ratschläge für den Alltag holen. Im Forum des kostenlosen Portals beantworten Experten praktische Fragen etwa zu Hartz IV, der elterlichen Aufsichtspflicht oder zu Problemen bei Online-Auktionen. Ein Interessent möchte zum Beispiel wissen, ob er als Hartz-IV-Bezieher mit seinen Kindern nach Italien in den Urlaub fahren darf. Ein anderer bekam eine Vorladung der Polizei und weiß nicht, wie er darauf reagieren soll, und eine ratlose Mutter von behinderten Kindern möchte sich gegen den Werkstattkrach des Nachbarn wehren. Darüber hinaus führt die Seite die neuesten Urteilen deutscher Gerichte, vom Amtsgericht Schweinfurt bis hoch zum Bundesverfassungsgericht, auf. Außerdem findet sich eine Auflistung der für den Alltag notwendigen Verordnungen, etwa zur Bildschirmarbeit oder Altauto-Entsorgung. Überdies kann man sich auf der Seite die Kosten eines Prozesses ausrechnen lassen, Musterverträge herunterladen, sich durch den Dschungel juristischer Abkürzungen schlagen sowie Kontakte zu Beratungsstellen und Rechtsbeihilfen herstellen. Und schließlich lässt www.recht-in.de auch schmunzeln - mit absurden Beispielen aus Gerichtsurteilen, Schadensmeldungen und Gesetzestexten. So erfährt man, dass in Kanada das Verlassen eines Flugzeugs während des Flugs untersagt ist und dass sich das Oberlandesgericht Stuttgart vor Jahren mit der Unterscheidung zwischen Legegegacker und Konversationsgegacker bei Hühnern befassen musste.
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Alt 23-08-2005, 20:06   #40
Stefano
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Unglaublich aber wahr

Fotograf wegen Missbrauchs zu Bewährungsstrafe verurteilt

Düsseldorf (ddp-nrw). Ein 49-jähriger Fotograf ist am Dienstag vom Düsseldorfer Amtsgericht wegen sexuellen Missbrauchs eines 16-Jährigen zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Fotograf hatte sein Opfer auf einer Kosmetikmesse in Düsseldorf kennen gelernt und ihm ein Foto-Shooting angeboten. Dabei ließ sich der Schüler zunächst in Boxershorts ablichten, dann gab der Angeklagte ihm Wein zu trinken. Nachdem der 16-Jährige bewusstlos geworden war, wurde er von dem Fotografen sexuell missbraucht.

Der Richter sagte in seinem Urteil, der einschlägig vorbestrafte Angeklagte sei nur knapp an einer Gefängnisstrafe vorbeigeschrammt.

Dem Richter sollte man auch mal richtich einheizen
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Ciao Stefano

Ich wurde nicht gefragt...ob ich geboren werden wollte...
Ich werde nicht gefragt...ob ich sterben will...
also lasst mich LEBEN...wie ich es will...!
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Alt 26-08-2005, 11:19   #41
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Solaranlagen:

Höhere Zuschüsse vom Staat

Wer mit Sonnenwärme seine Heizungsanlage unterstützen möchte, erhält für entsprechende Investitionen seit 1. Juli mehr Geld. Das Bundesumweltministerium spendiert für Kombi-Solaranlagen, die sowohl Wasser als auch die Heizung erwärmen, einmalig 135 Euro statt bislang 110 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Für zwölf Quadratmeter Kollektorfläche bekommt der Investor also jetzt 1.620 Euro an Fördermitteln.

Etwas abgesenkt wurden hingegen die Zuschüsse für Anlagen, die nur Trinkwasser erwärmen. Reine Brauchwassertechnik wird künftig mit 105 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche unterstützt, bislang betrug die Förderung 110 Euro. Förderanträge für Solarkollektoren können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Infos: Tel. 06196/908625 oder im Internet unter www.bafa.de.

Tipp für Vermieter: Dank eines Urteils des Bundesfinanzhofs (Az. IX R 52/02) dürfen Vermieter Investitionen in Solaranlagen steuerlich auf einen Schlag absetzen. Das gilt selbst, wenn die Anlage zusätzlich zur normalen Heizungsanlage angeschafft wird. Den Einwand des Fiskus, Solaranlagen seien über Jahre abzuschreibende Herstellungskosten, ließ das Gericht nicht gelten. Herstellungskosten sind es nur dann, so die Richter, wenn die Modernisierung die Ausstattung des Gebäudes stark verbessere. Dazu müssten jedoch mindestens drei der vier Kernbereiche des Hauses, nämlich Elektro-, Sanitär-, Heizungsinstallation oder Fenster deutlich verbessert werden. Heizung sei aber nur ein Kernbereich.
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Alt 29-08-2005, 11:36   #42
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Bundesschatzbriefe:

Vorsicht vor Steuerfalle

Bereits kleine Sparvermögen können steuerpflichtig werden, wenn der Sparer auf die falsche Anlage setzt. Bei Bundesschatzbriefen vom Typ B kann das leicht passieren. Diese Schatzbriefvariante sammelt wegen des lukrativen Zinseszinseffektes die jährlichen Zinsgutschriften an und schüttet sie am Ende der siebenjährigen Laufzeit auf einen Schlag aus.

Beispiel: Ein Sparer legt 15.000 Euro zu durchschnittlich drei Prozent an. Sein Zinsgewinn beläuft sich nach sieben Jahren auf insgesamt 3.448 Euro. Der Haken: Der Sparerfreibetrag in Höhe von 1.421 Euro ist deutlich überschritten. Als Lediger müsste er 2.027 Euro versteuern – bei einem Steuersatz von 40 Prozent sind etwa 810 Euro ans Finanzamt zu überweisen. Der Reingewinn läge also nur bei 2.638 Euro. Selbst Verheiratete, die zusammen immerhin einen Zinsfreibetrag von 2.842 Euro besitzen, müssten noch 606 Euro mit dem Finanzamt teilen.

In diesem Fall sind klassische Sparbriefe von der Bank oder Bundesschatzbriefe vom Typ A die bessere Lösung. Diese schütten die Zinsen jährlich aus und verhindern, dass der Anleger allzu schnell den Sparerfreibetrag überschreitet. Bei einer Rendite von drei Prozent und einem Anlagebetrag von 15.000 Euro, würde der Sparer pro Jahr 450 Euro an Zinsen kassieren – steuerfrei, ohne Abzüge. Nach sieben Jahren betrüge das Gesamtergebnis: 3.150 Euro – immerhin 512 Euro mehr als bei Schatzbriefen mit Zinsansammlung.
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Alt 13-09-2005, 10:31   #43
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Fiktive Quellensteuer:

Bundesregierung forciert Abschaffung

Die Bundesregierung treibt die Abschaffung der fiktiven Quellensteuer voran. Als wichtigen Schritt dazu hat sie vor kurzem das Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien vom kommenden Jahr angekündigt. Damit entfällt für Anleger die Anrechnung der fiktiven Quellensteuer in Höhe von 20 Prozent auf Zinserträge.

Hintergrund: Beim Kauf von Anleihen aus Entwicklungsländern können deutsche Anleger die so genannte fiktive Quellensteuer geltend machen. Dabei wird dem Anleger bei seiner Steuererklärung ein je nach Land differierender Abschlag auf seine zu zahlende Steuerschuld gewährt. Mit dieser Steuerentlastung unterstützt Deutschland Investments in ausgewählten Entwicklungsländern. In Wirklichkeit zahlt der Anleger gar keine Zinssteuer im Ausland, der deutsche Fiskus tut aber so, als hätte er. Für Brasilien erkennen die Finanzbehörden bislang eine fiktive Quellensteuer von 20 Prozent an.

Für Inhaber brasilianischer Anleihen wird es damit eng. Sie sollten sich überlegen, ob das Investment ohne den Steuerabzug überhaupt lohnt. Wenn nicht, ist es empfehlenswert, die Anleihen nach dem nächsten Ausschüttungstermin zu verkaufen und das Geld in andere Länder zu investieren. Für Portugal oder die Türkei gilt die fiktive Quellensteuer zunächst weiter. Allerdings möchte die Bundesregierung auch für diese Länder den Steuerbonus in den nächsten Jahren kippen.
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Alt 11-11-2005, 11:36   #44
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boah, bei dem alten recht stehen mir ja die haare zu berg .

Wohneigentumsrecht:

Eigentümergemeinschaft gemeinsam in der Pflicht

Gläubiger von Eigentümergemeinschaften dürfen nicht mehr ein x-beliebiges Mitglied der Gemeinschaft bestimmen, um ihre Schulden einzutreiben. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Aktenzeichen: V ZB 32/05) dürfen einzelne Eigentümer nur in Ausnahmefällen stellvertretend für die Gesamtschulden der Gemeinschaft haftbar gemacht werden.

Damit wird die bisherige Praxis auf den Kopf gestellt: Bislang konnten sich Handwerker, Steuerbehörden oder Stromlieferanten einen beliebigen Eigentümer aus einer Gemeinschaft aussuchen und auf Zahlung der offenen Forderung drängen, gegebenenfalls auch gerichtlich klagen. Der fragliche Eigentümer musste dann die gesamte Summe vorstrecken und hinterher zusehen, wie er das Geld wieder bei den anderen Miteigentümern eintrieb.

Nach der Entscheidung der Karlsruher Richter geht dies künftig nicht mehr. Hat ein Gläubiger eine Forderung, muss er die gesamte Gemeinschaft verklagen. Grund: Die Gemeinschaft haftet immer als Ganzes, niemals ein einzelner Eigentümer.
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Alt 16-11-2005, 13:14   #45
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Probefahrt:

Wer zahlt nach einem Unfall?

Kommt es während der Probefahrt zu einem Unfall, stellt sich die Frage: Wer muss zahlen? Stammt das geliehene Fahrzeug vom Autohändler, ist die Sache relativ schnell geklärt: Die Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung des Autohauses springt ein. Doch wie sieht es beim Kauf von Privat aus?

Grundsätzlich gilt hier das Gleiche wie beim gewerblichen Autohandel: Die Haftpflichtversicherung des Verkäufers ist in der Pflicht. Kaufinteressenten sollten aber darauf achten, dass das Fahrzeug erstens polizeilich angemeldet ist und zweitens versichert ist. Besitzt das Auto kein amtliches Kennzeichen ist Vorsicht geboten – sehr wahrscheinlich besteht für den Wagen kein Versicherungsschutz. Ein Streitpunkt bei einem Unfall ist zumeist die Rückstufung im Schadenfall. Hier müssen sich die Vertragsparteien wohl gütlich einigen, soll der Fall nicht vor Gericht landen.

Komplizierter ist es bei einem Schaden am zu verkaufenden Fahrzeug. Besitzt der Verkäufer keine Kasko-Versicherung, muss der Unfallverursacher den Schaden wohl selbst regulieren. Ist eine Kasko-Police vorhanden, kommt es auf deren Vertragsinhalt an. Die Versicherungsgesellschaft kann den Schaden zwar übernehmen, doch muss der Probefahrer sich darauf einstellen, eventuelle Selbstbeteiligungen bzw. Heraufstufungen in der Schadenfreiheitsklasse selbst auszugleichen.

Wichtig: Beide Parteien sollten vor Beginn der Probefahrt immer vereinbaren, wie sie im Schadenfall verfahren wollen. Damit werden potentielle Streitfälle im vorhinein entschärft. Zudem sollte sich der Verkäufer den Führerschein des Käufers zeigen lassen, ansonsten kann es passieren, das der Verkäufer bei einem Unfall des Probefahrers seinen Versicherungsschutz verliert, wenn der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
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